Bogener Rautenmagazin

28 BOGENER RAUTENMAGAZIN JANUAR BIS MÄRZ 2023 Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern Nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung sind öffentliche Verkehrsflächen von Hindernissen (z.B. Bäumen im Lichtprofil, über oder hinauswachsende Büsche und Anpflanzungen) freizuhalten, sowie die freie Sicht auf Verkehrszeichen zu gewährleisten. Rechtzeitiger Rückschnitt bis zur Grundstücksgrenze ist deshalb dringend erforderlich. Für Bäume und Sträucher gelten folgende Grenzabstände: Bäume, Sträucher Abstand bis 2 m 0,50 m ab 2 m mind. 2 m Die Stadt stellt immer wieder fest, dass Bürgersteige und Siedlungsstraßen von überhängenden Sträuchern und Bäumen aus privaten Grundstücken beeinträchtigt werden. Nicht nur Fußgänger, auch Fahrzeuge, werden dadurch behindert. Grundstücksbesitzer werden deshalb erneut gebeten, ihre Bepflanzungen entsprechend zu kontrollieren und ggf. zurückzuschneiden. Für Unfälle oder Verletzungen, die auf Wohnstraßen oder Bürgersteigen durch hinausragende oder überhängende Bepflanzung verursacht werden, ist der Grundstückseigentümer haftbar. Des Weiteren schreibt die Straßenverkehrsordnung vor, dass freie Sicht auf Verkehrszeichen zu gewährleisten ist. Wir bitten, die Bäume in ihrem Garten entsprechend zu überprüfen und ggfs. zurückzuschneiden. Bei Grenzabständen in Gärten zum Nachbargrundstück (kein öffentlicher Verkehrsgrund) wird auf Art. 47 AGBGB Grenzabstand von Pflanzen hingewiesen. Dieser lautet: Art. 47 Grenzabstand von Pflanzen (1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann verlangen, dass auf einem Nachbargrundstück nicht Bäume, Sträucher oder Hecken, Weinstöcke oder Hopfenstöcke in einer geringeren Entfernung als 0,50 m oder, falls sie über 2 m hoch sind, in einer geringeren Entfernung als 2 m von der Grenze seines Grundstücks gehalten werden. Hundekot - Verunreinigungen Hundehaufen sorgen immer wieder für Ärgernis. Dies ist aktuell insbesondere in Degernbach der Fall. Sie sind nicht nur unhygienisch, sondern stellen auch eine Gefährdung dar. Um unsere Wege und Plätze für alle Spaziergänger attraktiv zu halten, wurden im Stadtgebiet mehrfach Tütenspender für Hundekot installiert, die kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Grundsätzlich möchten wir in dem Zusammenhang darauf hinweisen, dass alle Hundebesitzer IMMER nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz zur Beseitigung der Hinterlassenschaften ihrer Hunde verpflichtet sind. Bilder an den Urnenwänden am Waldfriedhof erlaubt Der Stadtrat der Stadt Bogen hat in seiner November Sitzung einstimmig beschlossen, dass ab 01.12.2022 Keramikbilder an den Urnenwänden erlaubt sind. Über diese Änderung wurde die zweite Änderung der Friedhofs- und Benutzungssatzung gefasst. Informationen zur Anbringung der Bilder erteilt die Friedhofsverwaltung, Stadtplatz 56, 94327 Bogen unter der Telefonnummer 09422/505-106. Außerdem ist die Satzung auf der Homepage der Stadt Bogen www.bogen.de ersichtlich. Bild: Stadt Bogen Bild: Stadt Bogen

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