Bogener Rautenmagazin

29 JANUAR BIS MÄRZ 2023 BOGENER RAUTENMAGAZIN Neuigkeiten aus der Kämmerei Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Hundesteuer für das Jahr 2022 zur Zahlung fällig ist. Das Halten eines über 4 Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandsteuer nach Maßgabe einer Satzung. Maßgebend ist das Kalenderjahr. DIE HUNDESTEUER BETRÄGT: v für den 1. Hund 30,00 € v für den 2. Hund 40,00 € v und jeden weiteren Hund 50,00 € soweit nicht in begründeten Fällen eine Ermäßigung oder Befreiung zutrifft. Bei Vorliegen eines Abbuchungsauftrages wird die Hundesteuer automatisch abgebucht; alle übrigen Hundehalter müssen die Steuer durch Bareinzahlung oder Überweisung an die Stadtkasse bis spätestens 01.02.2023 (IBAN: DE42742500000570000026) entrichten. Sollten sich seit der letzten Besteuerung Änderungen in der Hundehaltung ergeben haben, ergeht hiermit die Aufforderung, dies bei der Stadtverwaltung, Zimmer-Nr. 2.09, Tel.-Nr. 09422/505-224, anzuzeigen. Hundesteuer fällig Liebe Häuslebesitzer aufgepasst, hier die Fälligkeitstermine für 2023: Grundsteuer: 15.02.2023 15.05.2023 15.08.2023 15.11.2023 Niederschlagswasser: 25.02.2023 25.04.2023 25.06.2023 25.08.2023 25.10.2023 Sie wollen lieber nur noch einen Fälligkeitstermin? Auf Wunsch können Sie gerne Ihre Steuern und Beiträge auf „Jahreszahlung“ umstellen, somit wäre der Gesamtbetrag jeweils zum 01.07. eines Jahres fällig. Bitte wenden Sie sich dazu an unser Steueramt, entweder telefonisch unter 09422/505-224 (Frau Kapfelsperger) oder per Mail an kapfelsperger@bogen.de Fälligkeit Grundsteuer – Niederschlagswasser Bild: Stadt Bogen Bild: Adobe Stock 140123141

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