Bogener Rautenmagazin

31 OKTOBER BIS DEZEMBER 2022 BOGENER RAUTENMAGAZIN Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern Nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung sind öffentliche Verkehrsflächen von Hindernissen (z.B. Bäumen im Lichtprofil, über oder hinauswachsende Büsche und Anpflanzungen) freizuhalten, sowie die freie Sicht auf Verkehrszeichen zu gewährleisten. Rechtzeitiger Rückschnitt bis zur Grundstücksgrenze ist deshalb dringend erforderlich. Für Bäume und Sträucher gelten folgende Grenzabstände: Bäume, Sträucher Abstand bis 2 m 0,50 m ab 2 m mind. 2 m Die Stadt stellt immer wieder fest, dass Bürgersteige und Siedlungsstraßen von überhängenden Sträuchern und Bäumen aus privaten Grundstücken beeinträchtigt werden. Nicht nur Fußgänger, auch Fahrzeuge, werden dadurch behindert. Grundstücksbesitzer werden deshalb erneut gebeten, ihre Bepflanzungen entsprechend zu kontrollieren und ggf. zurückzuschneiden. Für Unfälle oder Verletzungen, die auf Wohnstraßen oder Bürgersteigen durch hinausragende oder überhängende Bepflanzung verursacht werden, ist der Grundstückseigentümer haftbar. Des Weiteren schreibt die Straßenverkehrsordnung vor, dass freie Sicht auf Verkehrszeichen zu gewährleisten ist. Wir bitten, die Bäume in Ihrem Garten entsprechend zu überprüfen und ggfs. zurückzuschneiden. Bei Grenzabständen in Gärten zum Nachbargrundstück (kein öffentlicher Verkehrsgrund) wird auf Art. 47 AGBGB Grenzabstand von Pflanzen hingewiesen. Dieser lautet: Art. 47 Grenzabstand von Pflanzen (1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann verlangen, dass auf einem Nachbargrundstück nicht Bäume, Sträucher oder Hecken, Weinstöcke oder Hopfenstöcke in einer geringeren Entfernung als 0,50 m oder, falls sie über 2 m hoch sind, in einer geringeren Entfernung als 2 m von der Grenze seines Grundstücks gehalten werden. Neuigkeiten aus dem Bauamt Seit 26.09.2022 laufen Bauarbeiten am FreundorferWeg in Bogen vomFreundorfer Kreisel bis zur Zufahrt Georg-Kerschensteiner-Straße. Diese Umbauarbeiten werden im Rahmen der Stadtentwicklung West getätigt und sind wegen des Grundschulneubaues notwendig. Die Bauzeit ist bis ca. Anfang Dezember geplant. Die Baulänge beträgt vom Knotenpunkt in der GVS (Gemeindeverbindungsstraße) inklusive Aufweitung ca. 400 Meter. Die Straße FreundorferWeg wurde gemäß der Verkehrsuntersuchung als anbaufreie Hauptverkehrsstraße charakterisiert und auch gemäß diesen Anforderungen im Querschnitt geplant. Der Querschnitt berechnet sich wie folgt: 2,50 m Geh- und Radweg / variabler Grünstreifen / 1 m Bankett / 3,25 Fahrstreifen 1 (Richtung Bogen) / 3 m Linksabbiegespur / 3,25 Fahrstreifen 2 (Richtung Furth) / 1 m Bankett / 1,50 m Entwässerungsgraben / variabler Grünstreifen Entwässerung: Das im Freundorfer Weg anfallende Niederschlagswasser wird über die Querneigung der Straße in den begleitenden Entwässe- rungsgraben abgeführt, der Straßenkoffer Baustelle Freundorfer Weg – Linksabbiegespur des Freundorfer Wegs wird über die Teil- sickerrohr im selben Entwässerungsgraben drainiert. Das Niederschlagswasser wird über Einlaufschächte im Entwässerungsgraben gesammelt und mittels einer Rohrleitung DN 300 zum bestehenden Regenwasserkanal abgeleitet. Das in Zufahrt „Weinberg I“ anfallende Oberflächenwasser wird über Sinkkästen gesammelt und mittels Teilsickerrohre temporär in den vorhandenen Wiesengraben abgeleitet, bis eine langfristige Anbindung an den vorgesehenen Regenwasserkanal im Gebiet Weinberg I baulich umgesetzt wird. Die vorgenannte Niederschlagswasserbeseitigung ist Teil des Generalentwässerungsplans für das Gesamtgebiet Humelberg VI und Weinberg I. Die voraussichtlichen Kosten: Straße: ca. 503.000 € brutto Strom/ Straßenbeleuchtung: ca. 20.000 € brutto Wasserversorgung: ca. 37.000 € brutto Glasfaserausbau: ca. 27.000 € brutto

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