Bogener Rautenmagazin

30 BOGENER RAUTENMAGAZIN OKTOBER BIS DEZEMBER 2022 Neuigkeiten aus dem Ordnungsamt Zufahrt Schulzentrum Bogen (Freundorfer Weg) aus Richtung Furth gesperrt Vom 26.09.2022 bis voraussichtlich 09.12.2022 ist der Freundorfer Weg in Bogen vom Freundorfer Kreisel bis zur Zufahrt GeorgKerschensteiner-Straße gesperrt. Die Zufahrten Gemüsehof Stangl und Georg-Kerschensteiner-Straße sind frei. Grund der Sperrung ist die Verbreiterung des Freundorfer Wegs. Die Nutzung des Fuß- und Radwegs wird während der Bauarbeiten aufrechterhalten. Die Umleitungsstrecke ist ausgeschildert. Vielen herzlichen Dank für das Verständnis. Baustelle in der Bahnhofstraße Widerrechtliches Einfahren in die Bahnhofstraße trotz Einfahrtverbot aus Richtung Bahnhof Die Bahnhofstraße ist nach wie vor eine Baustelle und kann ab Höhe „Haus der Begegnung“ bis zur Sparkasse nur als Einbahnstraße genutzt werden. Auf Höhe der Apotheke Ehmann wurde ein Verbotsschild „Einfahrt verboten“ aufgestellt. Leider müssen wir in der letzten Zeit vermehrt feststellen, dass sich viele Verkehrsteilnehmer nicht an das Verbotsschild halten und einfach den Weg abkürzen und aus Richtung Bahnhof in die Lintacher Straße abbiegen oder zur Agip-Tankstelle fahren. Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit und ist einem Bußgeld bewehrt. In Verbindung mit der Polizeiinspektion Bogen wird hier in der nächsten Zeit vermehrt kontrolliert, da es bereits mehrfach fast zu Unfällen gekommen ist. Räum- und Streupflicht Wenn auch der Winter hoffentlich noch ein bisschen auf sich warten lässt, möchten wir Sie bezüglich der Räum- und Streupflicht auf Folgendes hinweisen: Die Sicherungsfläche ist ab 7.00 bis 20.00 Uhr so oft zu räumen und zu streuen, wie dies zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum und Besitz erforderlich ist. Auf die Unfallgefahren und die damit verbundene Haftungspflicht wird besonders hingewiesen. Die Gemeindestraßen und Wege werden, wie im Vorjahr, von der Stadt Bogen je nach Bedarf geräumt und gestreut. Ein Verbringen des Schnees auf die Fahrbahn sollte vermieden werden. Bezüglich der Sicherungspflicht wird auf die Verordnung der Stadt Bogen über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Sicherung der Gehbahnen imWinter vom 04.11.2004, hier insbesondere auf die § 9, 10 und 11 der Verordnung, hingewiesen. Die Verordnung ist auf der Homepage der Stadt Bogen unter Bürgerservice >> Satzungen und Formulare einzusehen.

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