Kliniken & Fachärzte Niederbayern/Oberpfalz 2022

ERBRECHT © jd-photodesign; Phoenixpix; Andrey Popov; Robert Kneschke – stock.adobe.com RECHTSANWALT MICHAEL OPITZ FACHANWALT FÜR ERBRECHT Vertrags- und Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Wirtschaftsrecht: Immer in guten Händen Vertrags- und Gesellschaftsrecht Das Kleingedruckte hat es oft in sich. Und kann im Einzelfall richtig teuer werden. Sei es, weil die Nachfolgeklauseln oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen veraltet sind, die Schiedsvereinbarung fehlt oder schlicht die falsche Rechtsform gewählt wurde. Denn so, wie sich ein Unternehmen im Laufe der Zeit wandelt, sollten auch die Verträge regelmäßig überprüft und angepasst werden. Damit sie der aktuellen Gesetzeslage entsprechen und es kein böses Erwachen gibt, sollte es einmal darauf ankommen. Erbrecht Damit die Familie in der Trauer zusammenstehen und ohne Grimm zurückdenken kann, sollte man sich nicht auf die Regelungen des Gesetzgebers verlassen. Denn oft unterscheiden sich das, was die gesetzliche Erbfolge vorgibt und das, was manche davon erwarten, wesentlich. Gerade bei Erbengemeinschaften oder gemeinsamen Testamenten ist es besser, fachkundig vorzusorgen. Ein Erbe umfasst Rechte und Pflichten. Fristen sind einzuhalten, Sonderfälle zu berücksichtigen. Ein Rechtsbeistand hilft, Fallstricke zu vermeiden. Richtig vorsorgen Jeder von uns kann in die Lage kommen, sich nicht mehr selbst um seine Angelegenheiten kümmern zu können. Um eine Betreuung zu vermeiden, kann man mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen, wer einem in diesem Fall helfen darf. Doch Vorsicht vor selbst geschriebenen Vollmachten oder Mustern. Eine solch weitreichende Vollmacht sollte im Rechtsverkehr wirksam und inhaltlich richtig errichtet sein, schließlich geht es um Ihr Vermögen und Ihre Gesundheit. Unternehmensnachfolge Stilllegung oder Verkauf eines Unternehmens unter Wert sind oft die Folge verschleppter Nachfolgeregelungen. Insbesondere im medizinischen Bereich, bei Arztpraxen oder einem MVZ, liegen die Hürden für eine Regelung nochmals höher. Steuerbegünstigungen werden nur bei einer Weiterführung gewährt. Geschäftsanteile können nur an jemanden übertragen werden, der zugleich gründungsberechtigt ist. Der Verkauf durch die Erben ist fast immer vorprogrammiert. Lückenhafte Nachlassplanung rächt sich durch deutlich höhere Erbschaftssteuern. 200

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