Kliniken & Fachärzte Niederbayern/Oberpfalz 2022

MEDIATION Kontakt Oswald Zimmer Fröhliche-Türken-Straße 8 93047 Regensburg Telefon +49 (0)941 792110 Telefax +49 (0)941 8309325 oswald.zimmer@web.de www.ra-oswald-zimmer.de MEDIATION © nmann77 – stock.adobe.com © fotomek – stock.adobe.com gene Lebenspartnerschaften. Spricht man schon zu Beginn der Partnerschaft über den rechtlichen Rahmen – Rechte und Pflichten – des Zusammenlebens, ist dies kein Zeichen von Misstrauen. Es dient vielmehr der gegenseitigen Fürsorge und sichert gemeinsame Kinder ab. Junge Paare können mit einem Ehevertrag etwaige finanzielle Nachteile ausgleichen, sofern sich einer verstärkt um die Kinderbetreuung kümmern möchte. Ein besonderes Augenmerk verdient hierbei die Strukturierung eines Familienunternehmens. „Selbstverständlich stehe ich Ihnen als Berater, Mediator und Rechtsanwalt kompetent und verständnisvoll zur Seite, wenn es kompliziert wird, wenn Trennung, Scheidung, die Feststellung einer Vaterschaft oder Unterhaltsfragen zu regeln sind“, sagt Oswald Zimmer. Der Rechtsanwalt klärt Sorge- und Umgangsrecht und setzt Unterhalts- und Vermögensansprüche gegen den Ehegatten oder Lebenspartner durch – egal ob innerhalb des Güterrechts, bei Zugewinnausgleich, ob bei Privatvermögen oder Betriebsvermögen. Auch bei Fragen, was am besten mit der Ehewohnung und dem Hausrat passiert, lässt er seine Klienten nicht alleine. Mit einer Vollmacht vorsorgen Ebenfalls zum Familienrecht gehören Vollmachten, die regeln, wer in Ihrem Sinne handeln darf, wenn Sie selbst es nicht können. Ehe- und Lebenspartner oder erwachsene Kinder dürfen im Notfall nicht automatisch für den Betroffenen entscheiden. Eine Patientenverfügung legt medizinische Maßnahmen für bestimmte Behandlungssituationen fest. Eine Vorsorgevollmacht ist ein Vertrauensbeweis. Der Bevollmächtigte erhält im Falle des Falles die Verantwortung, über Geldangelegenheiten zu entscheiden, ein Pflegeheim auszusuchen oder medizinische Behandlungen zu erlauben. Im Gegensatz dazu schlägt eine Betreuungsverfügung lediglich einen Menschen vor, den das Gericht als gesetzlichen Vertreter einsetzen kann, wenn Krankheit, Behinderung oder Unfall den Unterzeichner dieser Fähigkeit berauben. Rechtzeitig über die Erben nachdenken Der endgültige Abschied von einem Menschen ist nie leicht. Oft erschweren falsche Vorstellungen über die gesetzliche Erbfolge und Pflichtanteile, Streit und Fehlinterpretationen diese Zeit zusätzlich. Ein Testament oder ein Erbvertrag, die festlegen, wer in welchem Umfang Erbe sein soll, erleichtert den Hinterbliebenen diese Situation. „Als Anwalt bin ich Ihr Verbündeter und wahre Ihre Interessen“, beruhigt Oswald Zimmer. Fachgebiete / / Mediation / / Familienrecht / / Verkehrsrecht / / Mietrecht / / Erbrecht / / Arbeitsrecht 199

RkJQdWJsaXNoZXIy MTYzMjU=