Berufsinfomesse Landshut

27 BerufsInfoMesse, 16. März 2024, Sparkassenarena Gut abgesichert Krankenversicherung für Auszubildende: Worauf muss man achten? Wer zur Schule geht oder studiert, ist bis zum 25. Lebensjahr über die Eltern krankenversichert. Auszubildende hingegen müssen sich unabhängig vom Alter selbst um eine Krankenversicherung kümmern. Worauf ist dabei zu achten? In Deutschland versichern sich die meisten Auszubildenden bei einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Entscheiden sie sich nicht selbst für eine Krankenkasse, macht das der Arbeitgeber. Die Arbeitgeberbeiträge zur GKV werden vom Ausbildungsbetrieb übernommen, die andere Hälfte zahlen Azubis selbst. Liegt das Ausbildungsgehalt unter 325 Euro, übernimmt der Betrieb den kompletten Beitrag. Doch was ist mit einer Privaten Krankenversicherung (PKV)? Normalerweise können sich Auszubildende nicht privat versichern – es sei denn, sie waren es vor Beginn der Ausbildung über die Eltern. Wer sich dafür entscheidet, sollte wissen, dass die Beiträge zur PKV nicht vom Einkommen, sondern vom Umfang der versicherten Leistungen abhängen. Alternativ lassen sich Leistungslücken der GKV mit einer privaten Krankenzusatzversicherung schließen. Eine Ausnahme bilden Azubis, die eine Beamtenlaufbahn anstreben. Annette Niessen-Wegener von der Barmenia Versicherung: „Beamtenanwärter erhalten schon während der Ausbildung Anspruch auf staatliche Beihilfe im Krankheitsfall.“ Diese deckten jedoch nur einen Teil der Krankheitskosten ab, erklärt die Expertin. „Deswegen ist eine ergänzende private Krankenversicherung speziell für Beamtenanwärter ein Muss, um nicht auf Behandlungskosten sitzenzubleiben.“ (txn) Auszubildende sind in der Regel gesetzlich krankenversichert. Eine private Zusatzversicherung ist in jungen Jahren eine kostengünstige Möglichkeit, um Leistungslücken der Krankenkassen zu schließen. txn-Foto: Robert Kneschke/ AdobeStock/Barmenia Bei Krankheit Bescheid geben Sind Auszubildende an einem Tag krank, an dem sie Unterricht in der Berufsschule haben, müssen sie das der Schule mitteilen – und zwar vor Schulbeginn, etwa im Sekretariat. Aber nicht nur das: Auch der Arbeitgeber muss informiert werden, auch wenn man an dem Tag nicht im Ausbildungsbetrieb arbeitet. Darauf weist die IG Metall hin. Gut zu wissen: Bei einer Arbeitsunfähigkeit, die länger als drei Kalendertage dauert, muss eine ärztliche Bescheinigung eingereicht werden – spätestens am darauffolgenden Arbeitstag. Im Ausbildungsvertrag kann auch festgelegt werden, dass die Krankmeldung bereits ab dem ersten Tag vorgelegt werden muss. (dpa/tmn) Wenn Du glaubst, Du kannst die Welt verändern, liegst du bei uns völlig richtig. Starte mit ebm-papst Landshut in eine #betterfuture. Unser Ausbildungsangebot findest Du unter ebmpapst.com/karriere Rethink energy www.re2.energy Spanner Re² GmbH: S-Arena, Stand 38

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