Landshuter Stadtmagazin

Hexentraktate wie dieses „Tractat von Bekanntnuß der Zauberer vnd Hexen: Ob vnd wie viel denselben zu glauben“ von 1592 beförderten nicht nur den Glauben an Zauberei, sondern auch die Hexenverfolgung. einem solchen Umgang mit dem „Allerheiligsten“ um einen besonderen Frevel, der eindeutig darauf hinwies: Nur eine Hexe konnte so etwas tun. Der Bürgermeister wurde geholt, Veronika verhaftet, eine Untersuchung eingeleitet. Der zuständige Bannrichter war ein noch nicht sehr alter Jurist mit Namen Johann Christian Khimmerl. „Dem ging es um das Prinzip“, meint Mario Tamme. Denn zu dieser Zeit gab es in Deutschland durchaus bereits Zweifel am Sinn der lange Zeit üblichen Hexenverfolgung. Immerhin befand man sich schon im Zeitalter der frühen Aufklärung, Immanuel Kant unterrichtete bereits an der Universität zu Königsberg, neues Gedankengut sickerte von überall her herein, Vernunft und das Vertrauen in das, was man beweisen konnte, trat in Konkurrenz zu den althergebrachten Mythen und zum Aberglauben. „Es sind wohl verschiedene Umstände zusammengekommen“, erklärt sich Historiker Tamme die Häufung von Hexenprozessen in Landshut in diesen paar Jahren von 1754 bis 1756. Ein Richter, der alles sehr genau nahm und dem Glauben an die Möglichkeit der Zauberei noch verhaftet war. Aber auch das Milieu in der Regierungsstadt, geprägt von Klösterlichkeit und einfachen Bauern in der Umgebung, die für erlittenes Ungemach, wie Ernteeinbußen oder Krankheiten, nach einfachen Erklärungen suchten.

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