Bogener Rautenmagazin

10 BOGENER RAUTENMAGAZIN JULI BIS SEPTEMBER 2023 Mit dem Fahrrad unterwegs: Schutzstreifen für Radfahrer – was ist zu beachten?“ In der Straubinger Straße und in der Bahnhofstraße wurden im Zuge der Sanierungsmaßnahmen Schutzstreifen für Radfahrer geschaffen, damit die Radfahrer mehr Platz auf der Straße erhalten und dadurch für mehr Sicherheit gesorgt wird. Da es immer wieder mal Rückfragen aus der Bürgerschaft gab, ob beispielsweise Pkw oder Lkw den Streifen befahren dürfen oder ob darauf geparkt werden darf, wollen wir Ihnen einen Überblick geben was hier für die Verkehrsteilnehmer zu beachten ist: Das Verkehrszeichen 340 StVO „Leitlinie“ bzw. „Schutzstreifen für Radfahrer“ (= die Strichlinie) richtet sich NUR an KFZ-Führer, d.h. der Radfahrer ist nicht wegen der Strichlinie gezwungen, innerhalb dieser Linie zu fahren. Vielmehr gilt für den Radfahrer nur das Rechtsfahrgebot. Autos dürfen den Schutzstreifen nur ausnahmsweise befahren, also z.B. zum Ausweichen wenn Lkw oder Busse entgegenkommen. Auf dem Schutzstreifen dürfen Kfz weder halten noch parken. Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld geahndet. GE- ODER VERBOT: •  Wer ein Fahrzeug führt, darf Leitlinien nicht überfahren, wenn dadurch der Verkehr gefährdet wird. •  Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden. •  Wer ein Fahrzeug führt, darf auf durch Leitlinien markierten Schutzstreifen für den Radverkehr nicht parken. Bild: AGFK Bayern Bild: Stadt Bogen

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