Bogener Rautenmagazin

18 BOGENER RAUTENMAGAZIN APRIL BIS JUNI 2023 wurden 3 Pfennig berechnet, Kälber, Schweine, Schafe oder Ziegen kosteten je 2 Pfennig. Selbst Frischlinge schlugen mit 1 Pfennig zu Buche. Diese, für heutige Betrachter verschwindend geringen Mautgebühren, sind allerdings in Relation zu den damals üblichen Arbeitslöhnen in Höhe von 2-3 Mark zu sehen. Die allmähliche Verlagerung des Verkehrs aus Richtung Schwarzach über die Steinriesel sorgte für rückläufige Zolleinnahmen. Mit dem Beginn des 1. Weltkriegs brachen diese dann völlig ein, wie der letzte Zollpächter Josef Pacher in einem Schreiben an den Magistrat beklagte und zugleich um Reduzierung der Pachtgebühren bat. Dennoch genehmigte das Innenministerium im Jahr 1916 die Erhebung des Brückenzolls um weitere zehn Jahre, dies allerdings mit einer wesentlichen Änderung. Bislang hatten ausschließlich die auswärtigen Vieh- und Fuhrwerksbesitzer den Brückenzoll zu entrichten. Nun wurden auch die Bewohner von Bogen zur Kasse gebeten, wie es beim Steg über den Bogenbach von jeher üblich gewesen war. Dort informierte ein öffentlicher Aushang (s. Abb.) Passanten, dass “von allen den Steg … berührenden Personen, Thieren und Fuhrwerken” ein einheitlicher Stegzoll in Höhe von jeweils 2 Pfennig zu bezahlen war. Tatsächlich wurde damals aber schon mit prozentualen Teuerungsaufschlägen gerechnet, die zunehmende Geldentwertung ausgleichen sollten. Wie sehr die Inflation schon im zweiten Kriegsjahr fortgeschritten war, macht der Blick auf die jährlichen Einnahmen aus dem Brückenzoll deutlich, die 1916 bereits die Höhe der Gesamtkosten für den Brückenbau übertrafen. Angesichts gigantischer Kriegsschulden und hoher Reparationsforderungen der Entente-Mächte schwand das Vertrauen in die eigene Währung. Das Fass zum Überlaufen brachte der für die eigene Wirtschaft ruinöse Ruhrkampf, der über die Notenpresse finanziert wurde. Es kam zur Hyperinflation, deren Folgen im Beschlussbuch der Marktgemeinde Bogen nachzulesen sind. Am 20. September 1923 notiert der Marktschreiber: “In Anbetracht der dringend benötigten Barmittel für Gemeindebedürfnisse ist der Stegzoll über den Bogenbach weiterhin zu erheben. Als Übergangsgebühren sind 5.000 Mark pro Person zu erheben.” Der ursprüngliche Pfennigbetrag hatte sich um 250.000fache erhöht. Wegen der täglich steigenden Preise übernahm man dann vermutlich die Praxis des Bezirksamts Bogen, das die Fährpreise ohne förmlichen Beschluss laufend anpasste. Nur wenige Wochen später, am 8. November 1923, war der Höhepunkt der Hyperinflation erreicht. Für die Benutzung des Stegs über den Bogenbach hatte jede Person den unglaublichen Betrag von 100.000.000 Mark zu bezahlen. Nach der Einführung der Rentenmark im Jahre 1924 wird der Stegzoll auf 5 Pfennig pro Person oder Fahrrad neu festgelegt. Der mittlerweile anachronistische Brückenzoll erlebte hingegen keine Neuauflage. Die Brücke war bezahlt, die für eventuelle Beschädigungen gebildeten Rücklagen, hatten sich in wertlose Pfandbriefe verwandelt. Georg Fisch, Archivpfleger der Stadt Bogen Literatur: Akten des Magistrats Bogen über die Auswechslung der Brückenbahn an der Brücke über den Bogenbach in Bogen und den Brückenzoll. Sitzungsbuch des Gemeinderates Bogen vom 2.9.1920 – 31. März 1926. Hintergrundbild: Adobe Stock

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