Bogener Rautenmagazin

17 APRIL BIS JUNI 2023 BOGENER RAUTENMAGAZIN Was war vor über 100 Jahren in Bogen los? Das Ende des Bogener Brückenzolls Für die auf ihre Mobilität bedachten Menschen unserer Tage ist es eine ungewöhnliche Vorstellung, dass man noch vor hundert Jahren für die Benutzung der Brücke und des Steges über den Bogenbach einen kleinen Obulus zu entrichten hatte, um die Refinanzierung dieser Bauwerke und deren Unterhalt sicher zu stellen. „In Anbetracht der oft wiederkehrenden, kostspieligen Reparaturarbeiten und des lebhaften Verkehrs, dann des sehr schadhaften Zustandes des Mauerwerkes der beiden bestehenden Widerlager, sowie den an diese anstoßenden Flügelmauern” hatte sich der Magistrat des Marktes Bogen am 26. Juni 1885 dazu entschlossen, „einen eisernen Oberbau nach dem von dem Bezirksbautechniker Steger hier angefertigten Plan (s. Abb.) auszuführen.“ Die Kosten für diesen schlichten Zweckbau sollten aus dem Vermögen der Marktgemeinde vorgestreckt und “aus den Erübrigungen der Betriebsrechnung” allmählich wieder rückerstattet werden. Rechtlich war die Errichtung einer Mautbrücke auf einer öffentlichen Distriktstraße damals nur noch möglich, weil sich der Bogenbach im Privatbesitz der Marktgemeinde befand und beim Bau auf staatliche Mittel verzichtet wurde. Die am 6. Juli 1885 ausgeschriebene Baumaßnahme wurde an den Straubinger Maurermeister Breindl vergeben, der den Bau bereits am 14. November 1885 fertigstellte. Zur Finanzierung der Gesamtkosten in Höhe von 8.000 Mark für die Brücke (6.800 Mark) und das neue errichtete Zöllnerhaus wurde im Einvernehmen mit dem königlichen Bezirksamt Bogen ein Refundierungsplan erarbeitet, der jährliche Raten zu 300 Mark aus den Pachteinnahmen vorsah, die der jeweilige Zollpächter zu entrichten hatte. Für die Benützung der eisernen Fahrbrücke über den Bogenbach wurden vom Bayerischen Staatsministerium des Innern im Jahr 1890 u.a. folgende Gebühren festgelegt: Für ein Pferd oder Rind

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