Bogener Rautenmagazin

JULI BIS SEPTEMBER 2022 BOGENER RAUTENMAGAZIN 35 Neuigkeiten aus der Kämmerei Treffen mit den Kindergartenleiterinnen Bild: Stadt Bogen Mitte April traf man sich im Kulturforum Oberalteich mit all den Leitungen unserer Kinderkrippen – Kindergärten und Kinderhäuser zur alljährlichen Besprechung und zum allgemeinen Meinungsaustausch. Für das kommende Kindergartenjahr 2022/2023 sind alle Anmeldungen untergebracht, so dass nach jetzigem Stand die Kinderbetreuungsplätze ausreichend sind. Man hat sogar „ein wenig Luft“ für unvorhergesehene Ereignisse (Zuzug, etc.) Bürgermeisterin Probst dankte Allen für ihren Einsatz und Engagement, für ihre professionelle Arbeit, die sie tag täglich zum Wohle der Kinder leisten. Die Stadt Bogen ist stolz auf jede Einrichtung. Grundsteuerreform – Änderungen Neuregelung der Grundsteuer Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt. Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet. Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach demWert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäuden berechnet. Wie läuft das Verfahren ab? Das bisher bekannte, dreistufige Verfahren bleibt weiter erhalten. Eigentümerinnen und Eigentümer haben eine sog. Grundsteuererklärung abzugeben. Das Finanzamt stellt auf Basis der erklärten Angaben den sog. Grundsteuermessbetrag fest und übermittelt diesen die Kommune. Die Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten über die getroffene Feststellung des Finanzamtes einen Bescheid, den sog. Grundsteuermessbescheid. Der durch das Finanzamt festgestellte Grundsteuermessbetrag wird dann von der Kommune mit dem sog. Hebesatz multipliziert. Den Hebesatz bestimmt jede Kommune selbst. Die tatsächlich nach neuem Recht zu zahlende Grundsteuer wird den Eigentümerinnen und Eigentümern in Form eines Bescheids, sog. Grundsteuerbescheid, von der Kommune mitgeteilt. Sie ist ab dem Jahr 2025 von den Eigentümerinnen und Eigentümern an die Kommune zu bezahlen. Was bedeutet die Neuregelung für Sie? Waren Sie am 1. Januar 2022 (Mit-) Eigentümerin bzw. (Mit-) Eigentümer eines Grundstücks, eines Wohnobjekts oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Bayern? – Dann aufgepasst: Um die neuen Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, sind Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer sowie Inhaberinnen und Inhaber von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Hierzu werden Sie durch Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamt für Steuern im Frühjahr 2022 öffentlich aufgefordert. Für die Erklärung sind die Eigentumsverhältnisse und die tatsächlichen baulichen Gegebenheiten am 1.Januar 2022 maßgeblich, sog. Stichtag. Was ist zu tun? Ihre Grundsteuererklärung können Sie in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022 bequem und einfach elektronisch über das Portal ELSTER – Ihr OnlineFinanzamt unter www.elster.de abgeben. Sofern Sie noch kein Benutzerkonto bei ELSTER haben, können Sie sich bereits GRUNDSTEUERREFORM – DIE NEUE GRUNDSTEUER IN BAYERN

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