Bogener Rautenmagazin

JULI BIS SEPTEMBER 2022 BOGENER RAUTENMAGAZIN 29 Neuigkeiten aus dem Ordnungsamt Gesunde Wildvögel sind im Sommer problemlos in der Lage, sich selbst ausreichend mit Nahrung zu versorgen. Die unkontrollierte Fütterung von Vögeln führt dazu, dass sich vermehrt Wildvögel an den Futterplätzen einfinden, darunter auch chronisch kranke Tiere. Diese können Erreger wie Salmonellen, Chlamydien (den Erreger der Papageienkrankheit) oder auch das Vogelgrippe-Virus in sich tragen. Dadurch ergibt sich die Gefahr einer Übertragung auf andere, gesunde Vögel ebenso wie eine gewisse Gefährdung für den Menschen entstehen kann. Zudem locken Futterreste unerwünschte „Gäste“ wie Ratten an. Unterlassen Sie daher die Fütterung von Enten undWildvögeln – auch wenn es in guter Absicht geschieht, tun Sie den Tieren damit nichts Gutes ! Enten und Vögel füttern nicht erlaubt Bild: Stadt Bogen URLAUBSZEIT – AUSWEIS ODER PASS NOCH GÜLTIG? „Lastminute“ ist bei Reisepässen und Personalausweisen nicht immer möglich. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Reisebeginn, welche Dokumente Sie für Ihr Urlaubsland benötigen. Ausweise oder Pässe müssen bei der Bundesdruckerei, über das Passamt der Stadt Bogen, beantragt werden. Beachten Sie dabei folgende Lieferzeiten der Druckerei: Personalausweise ca. 2 Wochen Pässe ca. 5 Wochen Sollten Sie Ihren Pass früher benötigen, gibt es die Möglichkeit, die Bestellung per Express in Auftrag zu geben (Ausstellung innerhalb 3 Werktage, Aufpreis 32,– € zusätzlich zur normalen Gebühr). Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Passamt unter Tel. 09422/505-103. Hier können Sie auch einenTermin vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden. Prüfung von Grabsteinen auf Standfestigkeit ihre Standhaftigkeit verlieren. Insbesondere nach der Winterperiode sollte daher die Standfestigkeit überprüft werden. Nach den gesetzlichen Vorschriften sind die Verfügungs- und Nutzungsberechtigten verpflichtet, die Grabsteine und sonstigen Grabausstattungen dauernd in einem würdigen und verkehrssicheren Zustand zu halten. Schäden oder Unfallgefahren sind umgehend zu beseitigen oder durch eine Fachfirma bzw. eine Fachkraft (Steinmetz) beseitigen zu lassen. Der Friedhofsträger muss sicherstellen, dass Grabsteine und Fundamente nach den anerkannten Regeln der Baukunst errichtet werden und die oben genannte jährliche Standfestigkeitsüberprüfung erfolgt. Das Prüfergebnis ist schriftlich festzuhalten. Bei der Prüfung kann davon ausgegangen werden, dass die erforderliche Standfestigkeit gegeben ist, wenn der Grabstein unter Beachtung der gegebenen Vorsicht am oberen Ende der Breitseite mit einer Kraft von 500 N (horizontale Armkraft) belastet werden kann und dabei keinerlei Schwankungen aufweist. Die Grabsteine werden in den nächstenWochen auf beiden kommunalen Friedhöfen (Wald- und Stadtfriedhof) überprüft. Die lockeren Grabsteine werden markiert, die Grabinhaber werden von der Stadt aufgefordert, die notwendigen Reparaturen zu veranlassen. Gemäß Unfallverhütungsvorschriften der Gartenbau-Berufsgenossenschaft müssen Grabsteine jährlich mindestens einmal auf ihre Standfestigkeit überprüft werden. Nicht standfeste Grabsteine müssen gesichert oder entfernt werden. Grabsteine können durch Witterungseinflüsse (Frost, Hitze, Regen) aber auch durch Setzung Bild: Stadt Bogen

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