Bogener Rautenmagazin

BOGENER RAUTENMAGAZIN JULI BIS SEPTEMBER 2022 30 Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten Aus gegebenem Anlass, möchte die Stadt Bogen, auf die bestehende Verordnung, über die Bekämpfung des Lärms hinweisen, die folgendes besagt: Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten sind die üblicherweise im Hauswesen und Garten anfallenden Arbeiten, die geeignet sind, die Ruhe der Nachbarschaft oder der Allgemeinheit erheblich zu stören. Hierzu zählen insbesondere das Hämmern, Sägen, Schleifen, Holzhacken und die Benutzung von lärmerzeugenden Maschinen sowie das Heckenschneiden und Rasenmähen. Im Interesse einer guten Nachbarschaft bitten wir um die Einhaltung der Ruhezeiten. Die Verordnung ist auf der Homepage der Stadt Bogen unter www.bogen.de einsehbar. Bild: Stadt Bogen Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten dürfen von Montag bis Freitag, nur in der Zeit von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr, an Samstagen nur in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr ausgeführt werden. Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern Nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung sind öffentliche Verkehrsflächen von Hindernissen (z.B. Bäumen im Lichtprofil, über oder hinauswachsende Büsche und Anpflanzungen) freizuhalten, sowie die freie Sicht auf Verkehrszeichen zu gewährleisten. Rechtzeitiger Rückschnitt bis zur Grundstücksgrenze ist deshalb dringend erforderlich. Für Bäume und Sträucher gelten folgende Grenzabstände: Bäume, Sträucher Abstand bis 2 m 0,50 m ab 2 m mind. 2 m Die Stadt stellt immer wieder fest, dass Bürgersteige und Siedlungsstraßen von überhängenden Sträuchern und Bäumen aus privaten Grundstücken beeinträchtigt werden. Nicht nur Fußgänger, auch Fahrzeuge, werden dadurch behindert. Grundstücksbesitzer werden deshalb erneut gebeten, ihre Bepflanzungen entsprechend zu kontrollieren und ggf. zurückzuschneiden. Für Unfälle oder Verletzungen, die auf Wohnstraßen oder Bürgersteigen durch hinausragende oder überhängende Bepflanzung verursacht werden, ist der Grundstückseigentümer haftbar. Des Weiteren schreibt die Straßenverkehrsordnung vor, dass freie Sicht auf Verkehrszeichen zu gewährleisten ist. Wir bitten, die Bäume in ihrem Garten entsprechend zu überprüfen und ggfs. zurückzuschneiden. Mehr Sauberkeit am Bogenbach Nicht nur bei 2-Beinern erfreut sich der Damm zum Spaziergehen großer Beliebtheit, gerne wird dieser Weg auch von 4-Beinern benutzt. Hundehaufen sorgen immer wieder für Ärgernis. Sie sind nicht nur unhygienisch sondern stellen auch eine Gefährdung dar. Um den Damm für alle Spaziergänger attraktiv zu halten, wurden hier Tütenspender für Hundekot installiert, die kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Grundsätzlich möchten wir in dem Zusammenhang darauf hinweisen, dass alle Hundebesitzer IMMER nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz zur Beseitigung der Hinterlassenschaften ihrer Hunde verpflichtet sind.

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