Bogener Rautenmagazin

28 BOGENER RAUTENMAGAZIN OKTOBER BIS DEZEMBER 2022 von Oberalteich bekannter gemacht wird. In ihrem Grußwort ging stellvertretende Landrätin Rosi Deser kurz auf die Wundertaten Alberts ein. Sie wies darauf hin, dass Menschen Zufluchtsorte brauchen und schon immer gebraucht haben. Ein solcher Zufluchtsort ist auch das Albertus-Hochgrab. Derartig bedeutende Orten müssten erhalten bleiben, so Deser. Dass für die Seligsprechung ein Wunderbeweis notwendig ist, darauf wies Hans Neueder hin. Leider ließen sich heute mit Hilfe der Albertustafeln keine Wunderbeweise führen. Er hoffe aber, dass dies mit anderen Quellen, beispielsweise mit dem Buch von Huefnagel gelingt. Nachdem die Stadt Bogen die Restaurierung der Albertustafel Nr. 1 übernommen hat, überreichten Pfarrer Meier, Thomas Saller und Werner Gruber Andrea Probst die erste Patenschaftsurkunde. Ehrenamtliche/r Biberberater/in - Tätigkeitsbeschreibung Hier erhalten Sie die Tätigkeitsbeschreibung eines/einer Biberberaters/Biberberaterin. Mögliche Interessenten können sich gerne vorab telefonisch beim Landratsamt Straubing-Bogen melden, um weitere Einzelheiten zu erfragen. Die Kontaktdaten lauten folgendermaßen: Landratsamt Straubing-Bogen Magdalena Heimerl -Untere NaturschutzbehördeLeutnerstraße 15 94315 Straubing Tel.: 09421/973-257 Fax: 09421/973-171 E-Mail: Heimerl.Magdalena@landkreisstraubing-bogen.de VORAUSSETZUNGEN –  Qualifizierung durch einen kostenlosen Lehrgang an der Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL) –  Bestellung durch die untere Naturschutzbehörde –  Fachliche Betreuung der Tätigkeit durch die untere Naturschutzbehörde –  Zuteilung eines festgelegten Zuständigkeitsbereichs DAS TÄTIGKEITSFELD DER BIBERBERATER UMFASST FOLGENDE AUFGABEN: –  Beratungstätigkeit, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit: Auskunft und Beratung zur Vorbeugung/ Prävention von Biberschäden, Beratung zum Einsatz von Förderprogrammen und Ausgleichszahlungen, Information über Biberlebensräume, Lebensweise der Biber u. ä. –  Durchführung konkreter Schutz- und Präventivmaßnahmen: Aufstellen und Abbau von Biberfallen, Betreuung aufgestellter Fallen (nicht die regelmäßige, tägliche Kontrolle), Bibertransport, Betreuung während der Hälterung –  Mitwirkung bei der Abwicklung von Ausgleichszahlungen für Biberschäden entsprechend den Richtlinien zum Bibermanagement Für Ihre Tätigkeit erhalten die ehrenamtlichen Berater Aufwandspauschalen für geleistete Stunden und gefahrene Kilometer. Bei Interesse stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 09421/973-257 gerne zur Verfügung! Landratsamt Straubing-Bogen – Untere Naturschutzbehörde – Bild: pixabay

RkJQdWJsaXNoZXIy MTYzMjU=