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Anzeige espresso 65 Geisterradler, also Fahrradfahrer, die auf der falschen Seite der Straße auf dem Radweg oder der Straße fahren, sind ein großes Sicherheitsrisiko im Straßenverkehr. Doch was passiert zivilrechtlich bei einer Kollision mit dem PKW, der in eine Seitenstraße aus- oder einfährt? Einerseits hat das Auto ohnehin eine viel höhere Betriebsgefahr, was heißt, dass im Zweifel auch der höhere Verursachungsbeitrag beim Auto verortet wird. Zusätzlich wurde mehrfach entschieden, dass die Vorfahrt sich auch auf Geister-, Rückwärts- oder sonstige Gegenspurfahrer (z.B.: Überholer) erstreckt. Das hat zur Folge, dass der Geisterradler meist allenfalls 25 % der Schuld des Unfalles trägt. Wenn es mehr werden soll, müssen Sonderumstände dazu kommen. Beispiel aus der Praxis (LG Ingolstadt): Geisterradler sehr schnell, freihändig (!), am Handytelefonieren (!!) mit 1,7 Promille unterwegs (!!!). Quote 2/3 Schuld auf Seiten des Fahrradfahrers. Ist noch nicht rechtskräftig. Heißt übersetzt: Auch wenn der Fahrradfahrer gegen eine Vielzahl von Gesetzen verstößt, ist es für den Autofahrer in einer solchen Situation sehr schwer, 100 Prozent seines Schadens ersetzt zu bekommen. Gesetzten Falles, der Fahrradfahrer kann bezahlen, denn eine Haftpflichtversicherung für Radfahrer ist - wie bekannt – nicht verpflichtend. Rechtstipp Dr. Sebastian Knott, Fachanwalt für Verkehrs- und Arbeitsrecht Ist der Geisterradler schuld? 86 Es gibt Ordnungswidrigkeiten, an die ist ein Fahrverbot gekoppelt, etwa mehr als 31 km/h zu schnell innerorts oder weniger als 3/10 des halben Tachowertes Abstand über 130 km/h. Es handelt sich um ein sogenanntes Regelfahrverbot. Die Frage ist nur, unter welchen Voraussetzungen man erreichen kann, das Fahrverbot des Bußgeldbescheides aufzuheben (natürlich gegen eine Erhöhung der Geldbuße). Das ist von Gericht zu Gericht unterschiedlich. Während in Mecklenburg bisweilen ein WIRTSCHAFT Dr. Sebastian Knott, Fachanwalt für Verkehrs- und Arbeitsrecht Rechtsschutzversicherun brauche ich die überhau Bei all rungen versic sein. Z bei ein letzun Versic lichke hezu beauft Verlet nie un der be Schim von se muss leisten wie der Hausbesitzer, d Leitungen falsch eingebaut hat (k Wird der Angestellte zu unrech oft, dass das Anwaltshonorar fas kostet. Mit einer Rechtsschutzver samte Betrag auch da an, wo er h die 200€ bis 350€ im Jahr sind gu Dr. Sebastian Knott, Fachanwalt für Verkehrs- und Arbeitsrecht Anzeige Oft bra trot Kau hab zurü den • Wurde das Auto von einem H gekauft? Der Händler hat we pflichten. • Wurde im Vertrag ausdrückl soweit bekannt“, oder „in der B aufgenommen? Dies entschei unbekannte Unfallschäden h • Wie groß war der Unfallsch bloße Beseitigung von Kratzern glases müssen nicht angegebe keinen Unfallschaden dar. Wenn ein Auto nach Erkennen käufer zurückgegeben werden zu übernehmen, die in das A kosten und in der Regel auch muss sich für jeden gefahrene ten Schema einen Betrag vom ein derartiger Rücktritt ohne Anwaltes (für Verkehrsrecht) grundsätzlich der Verkäufer z Un Rüc Dr. Sebastian Knott Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Verkehrsrecht Fachanwalt für Verkehrs- und Arbeitsrecht UnfallflUcht ist kein kava- liersdelikt Der Gesetzgeber hasst Unehrlichkeit. Wer falsche Angaben bei der Steuer macht, bekommt seinen Zorn ebenso zu spüren, wie der Meineidige, der Verleumder oder der Betrüger. Kommt zur Unehrlichkeit auch noch Feigheit hinzu, zeigen die Gerichte gerne Härte. Paradefall: Die Unfallflucht, § 142 StGB. Wer einen Unfall bemerkt, an dem er/sie beteiligt ist und nicht unerheblicher Sachschaden (also über 50 € - daher: eigentlich immer) entstand und nicht stehenbleibt, um seine Identität preiszugeben, begeht Fahrerflucht. Letzte Rettung ist eine sofortige Meldung bei der Polizei, und zwar bevor der Geschädigte sich gemeldet hat. Ansonsten: Mindestens ein halbes Jahr keinen Führerschein und nicht unter 50-60 Tagessätze Strafe. Gerne auch mehr. Besonders schwerwiegend: Unfallflucht unter Alkoholeinfluss. Der Unfall stellt nämlich eine sogenannte „Zäsur“, das heißt einen neuen Tatabschnitt dar. Wer vorher noch eine fahrlässige Trunkenheitsfahrt beging, muss ab dem bemerkten Unfall wissen, dass er nicht mehr fahrtüchtig ist und fährt ab da vorsätzlich betrunken. Summasummarum nicht unter 100 Tagessätze und 18 Monaten Führerscheinsperre. Wenn Ihnen derartiges widerfahren ist, empfehle ich dringend, Schlimmeres durch die Beauftragung eines (Fach-)Anwaltes zu verhindern. haeckl-schreinerei.de maSSgeSchneiderte LöSungen ∙ Beratung ∙ PLanung ∙ auSführung ∙ montage Hermanngraben 1 85123 Karlskron 08450-92 57 98 HOLZ ∙ LeidenscHaftLicH verarbeitet ∙ MeisterHaft MOntiert

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