Traueranzeigen in der Tageszeitung

4 GESTALTUNGSRICHTLINIEN Gestaltungsrichtlinien Diese Broschüre enthält Gestaltungsbeispiele als Anregung für Traueranzeigen. Grundsätzlich soll die Gestaltung der Traueranzeigen möglichst einheitlich erfolgen und eine optische „Ruhe“ ausstrahlen, d. h. einzelne Traueranzeigen sollen nicht aus der Gesamtheit der Traueranzeigen hervorstechen. Eine Traueranzeige soll dem üblichen Traueranzeigenumfeld entsprechen und sich bewusst von Werbeanzeigen abgrenzen. Anzeigengröße Die Anzeigengröße ist frei definierbar und kann sich in der Breite zwischen 92,5 mm (2 Anzeigenspalten) und 282,5 mm Breite (6 Anzeigenspalten) bewegen. Spaltenbreiten im Überblick: 2 Spalten  92,5 mm 3 Spalten  140,0 mm 4 Spalten  187,5 mm 6 Spalten  282,5 mm 5-spaltige Anzeigen werden wegen ungünstiger Platzierungsmöglichkeiten nicht angenommen. Logos, Hintergrundmotive und Bilder Es können Trauerkreuze und -symbole eingefügt werden, siehe Seite 25. Diese sind in SchwarzWeiß und Grau-Abstufungen möglich. Bilder von Verstorbenen können gegen Aufpreis auch farbig erscheinen. Die Bereitstellung an den Verlag kann digital (E-Mail oder Speichermedium) erfolgen, alternativ können auch Papierabzüge geliefert werden. Der Auftraggeber versichert, dass er über die für die Veröffentlichung erforderlichen Nutzungsrechte gelieferter Bilder und Symbole verfügt. Schriftarten Um ein „ruhiges“ und würdiges Erscheinungsbild zu erhalten, bieten wir ausgewählte Schriften für Traueranzeigen an. Muster klassischer und moderner Schriften befinden sich auf den Seiten 24 und 25. Rahmen Traueranzeigen erscheinen ausnahmslos mit einem dünnen schwarzen Rahmen in Linien- stärke 2 Punkt (0,75 mm). Eine abweichende Gestaltung von Traueranzeigen bedarf der Absprache mit der jeweils zuständigen Geschäfts- stellen- oder Anzeigenleitung.

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