Fachkräfte, Führungskräfte und Nachwuchskräfte dringend gesucht!

7 Fachkräfte, Führungskräfte, Nachwuchskräfte Das Einfühlungsverhältnis Das ist beim Probearbeiten zulässig Das Bewerbungsverfahren um eine ausgeschriebene Stelle ist schon weit fortgeschritten. Doch nun will der Arbeitgeber auf Nummer sicher gehen und verlangt, dass der Bewerber für einige Tage zur Probe arbeitet. Welche Rechte und Pflichten gehen damit für Arbeitgeber und Bewerber einher? Hier sind die wichtigsten Fragen und die Antworten. In welchen Branchen ist ein Probearbeiten üblich? Es kann in allen möglichen Branchen vorkommen, dass Arbeitgeber ein Probearbeiten verlangen. „Wobei das Wort Probearbeit irreführend ist“, sagt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Offenburg. Es geht nicht darum, dass Bewerber Arbeitsleistung erbringen und dafür eine Vergütung bekommen. Vielmehr handelt es sich in aller Regel um ein sogenanntes Einfühlungsverhältnis. In kleineren Unternehmen kommt das laut Markowski häufiger vor. Dort sei der persönliche Kontakt zwischen Chefebene und Mitarbeitenden oftmals um ein Vielfaches intensiver. Welche Gründe sprechen für ein Einfühlungsverhältnis? „Beschäftigte und Arbeitgeber lernen sich näher kennen und loten unverbindlich aus, ob es miteinander passt“, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln. Der Arbeitgeber kann zum Beispiel Feedback von unmittelbaren Kollegen einholen. Können sie sich vorstellen, künftig mit dem Kandidaten zusammenzuarbeiten? Das Probearbeiten kann auch Vorteile für Bewerber selbst haben. Sie können prüfen, ob das Unternehmen oder die Position zu ihnen passt. „Letztendlich ist es doch unschön, wenn man in der Probezeit während eines offiziellen Arbeitsverhältnisses feststellen muss, dass man nicht miteinander kann und dann kündigt“, sagt Markowski. Eine Kündigung in der Probezeit mache sich unter Umständen auch nicht gut im Lebenslauf. Aber verbirgt sich hinter dem Ansinnen des Arbeitgebers nach einem Einfühlungsverhältnis nicht eigentlich Misstrauen? „In der Regel nicht“, sagt Oberthür. Denn im Bewerbungsgespräch lasse sich nur begrenzt einschätzen, ob ein potenzieller Mitarbeiter im Alltag zum Beispiel freundlich auftritt oder wie er oder sie auf andere zugeht und mit ihnen kommuniziert. Arbeitsergebnisse erbringt, hat Anspruch auf Vergütung. Auch wenn dieses vermeintliche Einfühlungsverhältnis weniger als eine Woche dauert.“ Was gilt in Sachen Versicherungen? Jobsuchende sind noch keine Beschäftigten und damit nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Sie können aber ausnahmsweise mit einzelnen Tätigkeiten unter den Versicherungsschutz fallen, sagt Oberthür. Etwa dann, wenn sie für das Unternehmen eine „Arbeitsleistung von wirtschaftlichem Wert“ erbringen. Sabine Meuter, dpa-tmn scheinen. „Der Punkt, Dienstkleidung zu tragen, entfällt ebenfalls“, so Markowski. Ein konkretes Arbeitsergebnis darf es nicht geben. „Bewerber laufen einfach mal mit, mehr nicht.“ Wer etwa in der Gastronomie zur Probe arbeitet, darf durchaus mal Kundenbestellungen aufnehmen, Tabletts tragen und allgemein im Restaurant mitlaufen. Worauf sollten Bewerber achten? Kommt es letztendlich doch dazu, dass ein Kandidat eine Woche lang voll mitarbeitet, sollte er oder sie Bezahlung einfordern – vor allem, wenn er oder sie den Job nicht bekommt .„Wer konkrete des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein ist. In einem Vertrag vereinbaren Arbeitgeber und Bewerber schriftlich, wie lange das Einfühlungsverhältnis dauert, dass dies kein Arbeitsverhältnis begründet und dass somit auch kein Vergütungsanspruch entsteht. „Allenfalls kann es eine Entschädigung in Form von Erstattung der Fahrtkosten geben“, sagt Markowski. Was kommt dabei auf Bewerber zu? Der Arbeitgeber darf dem Bewerber keine Weisungen erteilen und sie nicht in Arbeitsprozesse einbinden. Bewerber müssen zum Beispiel auch nicht pünktlich zu einer bestimmten Uhrzeit erWie lange darf so ein Einfühlungsverhältnis dauern? Ein Einfühlungsverhältnis ist immer zeitlich begrenzt. „Arbeitsrechtlich ist eine Dauer von bis zu einer Woche erlaubt“, sagt Markowski. In der Regel sind es bis zu zwei Tage. Je länger das sogenannte Einfühlungsverhältnis dauert, desto eher ist es juristisch als ein Arbeitsverhältnis zu bewerten, das nicht zuletzt auch mit einem Vergütungsanspruch einhergeht. Brauche ich für die Probearbeit einen Vertrag? „Das ist beiden Seiten dringend zu empfehlen“, sagt Oberthür, die Vorsitzende Beim Probearbeiten darf ein Arbeitgeber Bewerber nicht komplett in die Arbeitsabläufe einspannen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn WIR SUCHEN DICH. WERDE EIN TEIL UNSERER FAMILIE. Krisensichere Jobs Flexible Arbeitszeiten Keine Schichtarbeit SENNEBOGEN-JOBS.DE

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