Fachkräfte, Führungskräfte und Nachwuchskräfte dringend gesucht!

4 Fachkräfte, Führungskräfte, Nachwuchskräfte Barkeeper am Feierabend Das ist in Sachen Nebenjob erlaubt Ein Nebenjob lohnt in mancher Hinsicht: Um etwas mehr Geld in der Tasche zu haben oder mal was ganz anderes zu machen. Der eine kellnert in den Abendstunden, eine andere verkauft Selbstgemachtes über das Internet, ein anderer berät Start-ups: Das Spektrum möglicher Nebenjobs ist groß, die Art und Weise, wie sie ausgeübt werden, ebenfalls. Die wichtigsten Regeln im Überblick. Was genau ist ein Nebenjob? Juristisch korrekt spricht man von einer Nebentätigkeit. „Wie das Wort sagt, ist eine Nebentätigkeit eine Tätigkeit, die man zusätzlich zu einer bestehenden Haupttätigkeit ausübt“, sagt Natalia Hoffmann vom DGB Rechtsschutz. „Zeitlich ist die Nebentätigkeit geringer ausgeprägt als die Hauptbeschäftigung“, so Volker Vogt, Fachanwalt für Arbeitsrecht im Hamburger Büro der Kanzlei Schomerus. Inwieweit muss ich meinen Arbeitgeber informieren? Auf jeden Fall gilt: Wo eine Haupttätigkeit ist, gibt es bereits einen Chef – und der sollte Bescheid wissen, wenn sein Arbeitnehmer nebenher arbeiten möchte. In den meisten Arbeits- und Tarifverträgen ist eine Klausel enthalten, dass eine Nebentätigkeit dem Arbeitgeber angezeigt werden muss. Kann mein Chef mir die Nebentätigkeit auch verbieten? Es gibt nur eine Anzeigepflicht und keine Genehmigungspflicht. „Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit zwar untersagen, aber das muss er gegebenenfalls gerichtlich belegen“, sagt Vogt. „Er kann aber nicht seinem Angestellten nach Gutsherrenart sagen: Letzten Monat war deine Arbeitsleistung nicht so gut, deshalb genehmige ich die Nebentätigkeit nicht.“ Manches kann aber auch gegen die Nebentätigkeit sprechen. „Die Arbeitszeiten müssen passen“, sagt Hoffmann. So kann ein Arbeitnehmer nicht nachts im Nebenjob arbeiten und morgens unausgeruht zur Arbeit kommen. Hier müssen elf Stunden Ruhezeit eingehalten werden. Sollte ich das Ganze schriftlich festhalten? Es empfiehlt sich auf jeden Fall, dem Chef die Nebentätigkeit schriftlich mitzuteilen. Arbeitsrechtlerin Hoffmann rät außerdem zu einer Zugangsbestätigung von Seiten des Arbeitgebers. „So hat der Arbeitnehmer einen Nachweis im Falle des Bestreitens, dass die Nebentätigkeit angezeigt wurde.“ Volker Vogt schlägt vor, das Ganze im Arbeitsvertrag oder durch Vertragszusatz festzuhalten. Was ist bei einem Nebenjob bezüglich des Verdienstes zu beachten? Häufig sind Nebentätigkeiten Minijobs und das aus gutem Grund. „Bei Minijobs gibt es eine geringere Pauschalbesteuerung und man bekommt am Ende deutlich mehr Geld heraus“, sagt Vogt. Auch ein Minijob möge noch gehen. Aber alles, was deutlich über den seit Oktober 2022 geltenden 520 Euro monatlich liegt, macht steuerlich keinen Sinn mehr. Denn dann greift mit der Steuerklasse 6 die höchste Besteuerung. Der Klassiker ist daher laut Vogt ein Hauptjob mit weniger als 40 Stunden Arbeitszeit, dazu ein Minijob. „In Deutschland darf ich nach geltendem Recht maximal 60 Stunden pro Woche arbeiten, aber die eigentliche wöchentliche Höchstarbeitszeit liegt bei 48 Stunden“, sagt der Anwalt. Schon rein rechnerisch ist diese Kombination daher die wahrscheinlichste. Christina Bachmann, dpa-tmn Tagsüber in der Werkhalle, abends hinter dem Tresen: Was muss man bei einem Nebenjob beachten? Foto: ccvision Alle Karten in der Hand Die wichtigsten Strategien im Bewerbungspoker Beim Angebot gleich zusagen oder noch auf Besseres warten? Wer auf Jobsuche ist, muss manchmal pokern. Mit welcher Strategie fahren Bewerber am besten? Man bewirbt sich auf zwei, drei Stellen und während man noch auf die Zusage des Traumarbeitgebers wartet, hat man schon eine andere. Kann man den Arbeitgeber hinhalten? Und wenn ja, wie? Fünf Punkte, die weiterhelfen. 1. Nicht zu lange pokern Uwe Kanning, Professor für Wirtschaftspsychologie an der Hochschule Osnabrück, hält die Strategie, vor Annahme des Angebots um eine Woche Bedenkzeit zu bitten, für unbedenklich: „Eine Woche Bedenkzeit ist wirklich nicht das Problem.“ Schließlich hat auch der Arbeitgeber ein Interesse daran, dass die Entscheidung für einen Job wohlüberlegt und mit gutem Gefühl getroffen wird. „Ein Arbeitgeber, der einem Bewerber bei so einer Entscheidung nicht ein paar Tage Zeit gibt, hat vermutlich auch keine gute Führungskultur“, gibt der Karriere-Coach Bernd Slaghuis zu bedenken. Zu lang sollte die Bedenkzeit aber nicht sein: „Wer zu lange pokert, kann am Ende wirklich ohne Angebot dastehen“, sagt Recruiting-Expertin Katharina Hain vom Personaldienstleister Hays. 2. Mit offenen Karten spielen Am besten spielen Bewerber von Anfang an mit offenen Karten. „Das ist auch eine Frage der Werthaltung“ sagt Kandritte Wahl handelt, sollten Bewerber noch einmal genauer hinschauen, rät Slaghuis: „Was konkret macht diesen Job weniger attraktiv und gibt es etwas, das geschehen müsste, damit auch dies der Traumjob wird?“ Woher kommen die Zweifel? Sind mir Sachen im Gespräch negativ aufgefallen? Oder liegt es an einem bestimmten Bild vom Traumarbeitgeber, das ich habe? „Man muss auch sehen, dass die Vorstellung eines Traumarbeitgebers nicht unbedingt der Realität entspricht“, sagt Kanning. Häufig seien Arbeitgeber aufgrund eines bestimmten Images oder Renommees Traumarbeitgeber. Die Arbeitszufriedenheit hängt aber stark damit zusammen, mit wem man zusammenarbeitet, welche Führungskultur es gibt und welche Stimmung im Team herrscht. 5. Klarheit schafft Sicherheit Wenn man merkt, dass noch Fragen auftauchen, kann man auch um ein zweites Gespräch bitten. „Vielleicht ist es nur die zweite Wahl, weil mir noch wichtige Informationen fehlen“, sagt Slaghuis. „Klarheit schafft Sicherheit.“ Eine Möglichkeit für mehr Sicherheit besteht darin, an einem Schnuppertag das Team und die Arbeitskultur kennenzulernen, schlägt Hain vor. Wenn dann immer noch Zweifel bestehen, sollte man auf sein Bauchgefühl hören. „Man muss da auch ehrlich zu sich selbst sein“, sagt Kanning. Es kann auch klug sein, einen Vertrag ziehen zu lassen – dann sollte man aber auch rechtzeitig absagen. Charlotte Ruble, dpa-tmn ning. Wer möchte, dass in einem Bewerbungsprozess fair mit einem umgegangen wird, sollte diese Wertschätzung auch dem potenziellen Arbeitgeber entgegenbringen. Das kann etwa bedeuten, eine verbindliche und zeitnahe Frist anzugeben, bis zu der man sich zurückmeldet – und diese einzuhalten. Für Hain zeugt das von Konsistenz und Verlässlichkeit. Kompetenzen, die im Berufsalltag gefragt sind. Es kann ebenso legitim sein, offen anzugeben, dass man sich noch in anderen Gesprächen befindet und eine ausstehende Rückmeldung noch abwarten möchte. 3. Bewerbung auf Augenhöhe Es gehe letztlich nicht nur darum, dass Firmen den passenden Arbeitnehmer finden. „Die Bewerbungsszene hat sich komplett verändert“, sagt Karsch. In Zeiten des Fachkräftemangels können sich Bewerber auch immer mehr in der Auswahlrolle sehen: „Das findet auf Augenhöhe statt.“ Statt auf die Zusage des Traumarbeitgebers zu warten, können Bewerber auch selbst aktiv werden. Slaghuis rät dazu, einfach mal nachzufragen: „Wie weit sind Sie im Prozess? Wann und wie geht es weiter?“ Das könne die eigene Position beim Traumarbeitgeber sogar stärken. Man sollte aber aufpassen, keinen Druck auszuüben. Das könne der Arbeitgeber auch negativ werten, warnt Kanning. 4. Die zweite Wahl als Chance sehen Selbst wenn es sich letztlich beim erhaltenen Angebot nur um die zweite oder Die erste Reaktion auf ein Jobangebot ist nicht immer einfach: Soll man gleich zusagen oder noch um Bedenkzeit bitten? Foto: Christin Klose/dpa Wie die Zukunft aussieht, bestimmen wir am liebsten selbst. In einem der folgendenAusbildungsberufe: ebmpapst.com/karriere Fachinformatiker für Systemintegration(m/w/d) Elektroniker für Geräte und Systeme(m/w/d) Mechatroniker (m/w/d) Industriekaufleute(m/w/d) Zur Verstärkung unserer Apotheken in Straubing und Regensburg suchen wir BEWERBEN SIE SICH JETZT: Dräxlmaier Apotheke im Westpark Straubing e.K. z. Hd. Anabelle Dräxlmaier willkommen@draexlmaier-apotheken.de PTA und PKA (m/w/d) in Teil- oder Vollzeit IHR JOB OHNE RISIKEN UND NEBENWIRKUNGEN! Apotheker*in (m/w/d) in Teil- oder Vollzeit

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