Fachkräfte, Führungskräfte und Nachwuchskräfte dringend gesucht!

12 Fachkräfte, Führungskräfte, Nachwuchskräfte Abschalten von der Arbeit Was man zu Pausen wissen sollte Ein Arbeitstag ist oft ganz schön lange – und mit der Zeit lassen Konzentration und Leistungsfähigkeit nach. Vielleicht knurrt auch schon der Magen. Zeit also für eine Pause. Doch darf man die eigentlich nehmen, wann man möchte? Oder sie auch mal ganz ausfallen lassen? Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Pause im Arbeitsalltag. Nach wie vielen Stunden steht einem eine Pause zu? Von vorne: Bei einer Arbeitszeit von bis zu sechs Stunden müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten keine Ruhepausen gewähren. Das bedeutet: Erst ab einer täglichen Arbeitszeit von sechs Stunden besteht tatsächlich Anspruch auf eine Pause. Diese muss bei einer täglichen Arbeitszeit zwischen sechs und neun Stunden mindestens 30 Minuten betragen. „Bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als neun Stunden muss die Pause mindestens 45 Minuten dauern“, sagt Daniel Stach, Arbeitsrechtler bei der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. Das Arbeitszeitgesetz regelt allerdings nur die Mindestpausenzeiten. Der Arbeitgeber darf im Rahmen seines Weisungsrechts auch längere Pausen anordnen. Dabei hat allerdings der Betriebs- oder Personalrat zwingend ein Mitbestimmungsrecht. Längere Pausen können sich auch aus einem Tarifverse zu nehmen hat“, sagt Markowski. Allerdings müssen die Ruhepausen und deren Dauer im Voraus feststehen, damit die Beschäftigten sich darauf einstellen können. „Einfach mal schnell in die Pause schicken, weil es dem Vorgesetzten gerade passt, etwa weil wenig Arbeit da ist oder die Maschine defekt ist, geht nicht“, so Markowski. In Firmen mit Betriebs- oder Personalrat muss die Lage der Pausen zudem mit diesen abgestimmt werden. Meist gibt es hierzu Regelungen in der Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit. Was ist, wenn man sich einen Kaffee holen möchte? Der kurze Gang zur Kaffeemaschine oder etwa zur Toilette zählt nicht als Pause. Eine Pause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes kann nur vorliegen, wenn sie mindestens 15 Minuten beträgt. „Kürzere Arbeitsunterbrechungen, also etwa auch typische Raucherpausen, ersetzen daher die gesetzlich vorgeschriebene Pause auch dann nicht, wenn sie zusammenaddiert mehr als 30 Minuten beziehungsweise 45 Minuten betragen“, so Daniel Stach. Kann man die Pause auch splitten? Die gesetzlich vorgeschriebene Pause kann in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Eine insgesamt 45 Minuten lange Pause lässt sich also etwa in einen 30-minütigen und einen 15-minütigen Abschnitt splitten. Arbeitsunterbrechungen von weniger als 15 Minuten zählen zwar grundsätzlich nicht als Pause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kann Stach zufolge allerdings in Schicht- und Verkehrsbetrieben gelten, in denen Kurzpausen vereinbart sind, also Pausen unter 15 Minuten. Damit sie rechtlich zulässig sind, muss dies in einem entsprechenden Tarifvertrag verankert sein. Zudem müssen die einzelnen Kurzpausen von angemessener Dauer sein. „Die Gesamtdauer der täglichen Kurzpausen darf die gesetzliche Mindestpausenzeit nicht unterschreiten“, so Daniel Stach. Kann man auf die Pause verzichten? Nein, ein Verzicht auf die gesetzlich vorgeschriebene Pause ist nicht möglich. Die Pause darf auch nicht zu Beginn oder am Ende des Arbeitseinsatzes liegen. „Sie würde dann ihren Zweck nicht erreichen und es liegt keine Unterbrechung der Arbeitszeit vor“, so Gewerkschaftsjurist Stach. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass Beschäftigte die Pause auch tatsächlich in Anspruch nehmen. Unterlässt er das, droht ihm ein Bußgeld. Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz ahndet die jeweilige Arbeitsschutzbehörde. Von Sabine Meuter, dpa-tmn trag, einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung oder aus dem Arbeitsvertrag ergeben. „Eine Verkürzung der Pausen ist hingegen unzulässig“, so Stach. Gut zu wissen: Ob man nun im Homeoffice oder im Betrieb arbeitet, macht hier keinen Unterschied: Auch am Arbeitsplatz zu Hause gelten die entsprechenden Arbeitszeit- und Pausenregelungen. Muss man in der Pause erreichbar sein? In der Pause sind Beschäftigte von jeder Arbeitsverpflichtung und auch von jeder Verpflichtung, sich zur Arbeit bereitzuhalten, freigestellt. „Keine Pause liegt vor, wenn der Arbeitnehmer zwar in die Pause gehen darf, der Arbeitgeber sich jedoch vorbehält, ihn oder sie jederzeit aus der Pause zurückzurufen oder den Arbeitnehmer anweist, im Falle von Störungen oder ähnlichem jederzeit einzugreifen“, so Gewerkschaftsjurist Stach. Letztendlich gilt: „Pausen sind unbezahlte Ruhepausen, die nicht zur Arbeit zählen“, so der Offenburger Fachanwalt für Arbeitsrecht Jürgen Markowski. Kann man selbst entscheiden, wann man Pause macht? Nicht immer. „Der Arbeitgeber darf durch sein Weisungsrecht vorschreiben, wann der oder die Beschäftigte die PauEinfach während des Telefonierens einen Espresso kippen – das ist keine Pause! Foto: ccvision Spielregeln machen So wird der Büroalltag effizienter Die Arbeitswelt ist im Laufe der Corona-Pandemie digitaler geworden. Das haben viele Beschäftigte im Joballtag direkt mitbekommen – auch die Nebenwirkungen. Was hilft gegen die Zeitverschwendung? Tausende Mails, zähe Online-Meetings und stundenlanges Dateigesuche: Der Digitalisierungsschub, den die CoronaPandemie in der Arbeitswelt ausgelöst hat, scheint daran nichts verändert zu haben. „Die Folgen der Corona-Pandemie haben den Umgang von Firmen mit vielen Dingen noch verschlimmert“, sagt Jürgen Kurz, Experte für effiziente Bürostrukturen. Wer nun als Beschäftigter am Unternehmensmanagement verzweifelt und seit Monaten darauf wartet, dass sich daran etwas ändert, damit Meetings oder die Dateiablage effizienter werden, sollte besser selbst tätig werden. „Es wäre fatal, einfach zu sagen, ich kann selbst nichts ändern“, sagt Kurz. Er rät, stattdessen Spielregeln für sich selbst aufzustellen. Die Zahl an E-Mails lasse sich zum Beispiel schon dadurch eindämmen, dass sich jeder einzelne genau überlegt, welcher Verteilerkreis für ein ganz bestimmtes Thema angemessen ist. Meetings werden dann effizienter, wenn alle Teilnehmer selbst darauf achten, konsequent bei der Sache zu sein und nicht noch Dinge nebenher erledigen. „Es hilft mir auch, meine Tagesordnungspunkte gut vorzubereiten oder vielleicht selbst ein kleines Protokoll mit zu skizzieren, das ich im Anschluss in die Runde schicke.“ Gemeinsam mit Teammitgliedern können sich Beschäftigte auch die Dateiablage für ein bestimmtes Projekt angucken und entscheiden, wie ein gutes System aussehen könnte. „Gibt ein Einzelner positive Entwicklungen oder Erfahrungen an andere weiter, habe ich oft erlebt, dass der Personenkreis, der ebenfalls auf den Zug aufspringt, schnell größer wird“, sagt Kurz. Und dann folgt womöglich auch die Abteilungsleitung oder das Management. Amelie Breitenhuber, dpa-tmn Mehr Effizienz im Büro ist möglich. Foto: ccvision Möchtest Du ein Teil eines „starken Teams“ werden, der sein Mandat optimal betreut? Ja, dann bewirb Dich bei uns in Voll- oder Teilzeit. Aufgaben: Erstellung von Lohn- und/oder Finanzbuchhaltungen und Einnahme- und Überschussrechnungen sowie Bearbeitung von Steuererklärungen für Mandanten. Qualifikation: Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Steuerfachangestellten (m/w/d) oder vergleichbare kaufmännische Ausbildung und gute Kenntnisse der DATEV Software. Benefits: Flexible Arbeitszeiten und ein überdurchschnittliches monatliches Gehalt. 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