Roding erleben

7 Roding (er)leben Streit um eine „Blitzer-App“ Rechtstipp von Rechtsanwalt Dr. Michael Jobst, LL.M. Nutzung einer vom Fahrer nicht selbst aktivierten „Blitzer-App“ – Zum Sachverhalt: Der Betroffene fuhr im Stadtgebiet von Heidelberg in seinem Auto mit teilweise deutlich überhöhter Geschwindigkeit. Dabei wusste er, dass auf dem in der Mittelkonsole abgelegten Mobiltelefon seiner Beifahrerin eine App zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen aktiv war. Bei der Polizeikontrolle schob er vor den kontrollierenden Polizeibeamten bewusst das Mobiltelefon zur Seite. Der Betroffene wurde wegen vorsätzlichen Mit-Sich-Führens eines betriebsbereiten technischen Geräts, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen, zu einer Geldbuße von 100 Euro durch das Amtsgericht Heidelberg verurteilt. Mit dem form- und fristgerecht eingelegten Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde machte der Betroffene geltend, dass ein Verstoß gegen die Norm nur bei einem vom Fahrzeugführer selbst wissentlich aktivierten Gerät vorliege, das sich in seinem unmittelbaren Zugriff befindet. Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Beschluss vom 7. Februar 2023, Az: 2 ORbs 35 Ss 9/23) korrigierte den fälschlicherweise nach § 23 Absatz 1 c Satz 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) ergangenen Schuldspruch des Amtsgerichts, hielt die Rechtsbeschwerde jedoch für unbegründet. Ein durch § 23 Abs. 1c Satz 3 StVO verbotenes Verwenden der zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen bestimmten Funktion eines technischen Geräts, das auch zu anderen Nutzungszwecken verwendet werden kann, liege auch dann vor, wenn ein anderer Fahrzeuginsasse mit Billigung des Fahrzeugführers auf seinem Mobiltelefon eine App geöffnet hat, mit der vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen gewarnt wird. Dr. Michael Jobst, LL.M. ist Rechtsanwalt in Roding und Rötz. Er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Vertragsanwalt des ADAC. Dr. Michael Jobst ist Rechtsanwalt in Roding und Rötz. Foto: Michael Jobst Holzabteilung mit Zuschnitt Werkzeug & Heimwerkerbedarf Farben & Farbmischservice Pflanzen & Gartenbedarf Campingbedarf & Gartenmöbel Kunststoffbedachung Heimtierzubehör & Tierfutter Fahrradzubehör Angelbedarf & Angelkarten Sanitär & Haushalt & Deko Schlüsseldienst Gasflaschentausch Bahnhofstraße 53 93426 Roding Entdecke unser Sortiment WIR FREUEN UNS AUF DICH www.idowa.de Ihr Dienstleister für Onlinewerbung

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