Top Arbeitgeber

14 Top Arbeitgeber 15 Top Arbeitgeber Geld gegen Leistung Was Arbeitnehmer zu Bonuszahlungen wissen müssen Eine Bonuszahlung – das klingt für viele nach einer Prämie fürs Topmanagement eines Konzerns. Doch längst gibt es Boni auch für Beschäftigte in regulären Büros und auch in Werkshallen. Alles was Beschäftigte zu den Leistungen wissen müssen: Was genau ist eigentlich eine Bonuszahlung? „Ein Bonus ist eine zusätzlich zum Grundgehalt gewährte Leistung des Arbeitgebers“, erläutert Inga Dransfeld-Haase, Präsidentin des Bundesverbands der Personalmanager (BPM) mit Sitz in Berlin. In der Regel knüpft der Bonus an die individuelle Leistung des oder der einzelnen Beschäftigten an – oder auch an die Leistungen des Unternehmens beziehungsweise einer Abteilung. „Allgemein soll der Bonus ein Anreiz für Beschäftigte sein, überdurchschnittliche Arbeitsergebnisse zu erzielen“, sagt Daniel und Kontrollinstrument in die Hand, allerdings kann dies auf Kosten des guten Betriebsklimas und des Datenschutzes gehen“, sagt Arbeitsrechtler Stach. Eines der Probleme ist aus seiner Sicht zu ermitteln, wer Low-, Good- oder Top-Performer ist. Vordergründig scheine der bequemste Weg zu sein, Beschäftigtendaten mithilfe digitaler Technik zu sammeln und auszuwerten. Allerdings stoße die Datensammelwut einiger Unternehmen nicht selten an die Grenze des rechtlich Zulässigen. Was ist in Sachen Steuern zu beachten? Auf einen regulären Bonus fallen Steuern und Sozialabgaben an. Eine Ausnahme ist der CoronaBonus, den der Gesetzgeber für besondere Leistungen in der Pandemie steuer- und sozialabgabenfrei gestellt hat. „Alternativ können Unternehmen geldwerte Vorteile anbieten“, sagt Dransfeld-Haase. Diese können innerhalb bestimmter Grenzen steuerfrei bleiben. „Allerdings handelt es sich bei einem geldwerten Vorteil nicht mehr um einen klassischen Bonus.“ Von Sabine Meuter, dpa-tmn Worauf sollten Beschäftigte achten, wenn sie mit ihrem Arbeitgeber Bonuszahlungen vereinbaren? Wichtig ist vor allem Transparenz. Arbeitgeber und Beschäftigte sollten sich über das Ziel und die wesentlichen Rahmenbedingungen im Klaren sein: Was genau ist das zu erreichende Ziel? Welcher Zeitraum ist maßgeblich? Wann und wie erfolgt die genaue Abrechnung? „Sind die Eckpunkte hinreichend konkret, vermeiden beide Seiten Missverständnisse und Enttäuschungen“, so Inga DransfeldHaase. Eine Bonusvereinbarung ist ihr zufolge häufig Teil des Arbeitsvertrags. Welche Vor- und Nachteile können Bonuszahlungen für Beschäftigte bringen? „Eine Bonuszahlung motiviert, bindet ans Unternehmen und wirkt als Werbebotschaft nach außen“, so Dransfeld-Haase. In Zeiten von Fachkräftemangel und einem umkämpften Arbeitsmarkt könne ein Bonus der entscheidende Anreiz sein, Kandidaten für das Unternehmen zu begeistern und Beschäftigte zu halten. Auf der anderen Seite gilt: „Ein Bonussystem gibt dem Arbeitgeber ein zusätzliches SteuerungsArbeitgeber mit ihren Beschäftigten die Voraussetzungen für die Bonuszahlung jährlich neu aushandeln“, sagt Stach. Zielart und Zielhöhe lassen sich jährlich neu festlegen. Das macht die Bonuszahlung als Zielentgelt zu einem zusätzlichen leistungs- und ergebnisbezogenen Steuerungsinstrument. gemessene Benachteiligung der Mitarbeitenden darstellen. Wie unterscheidet sich der Bonus von anderen Einmalzahlungen? Ein Bonus ist ein variables, erfolgsabhängiges Einkommen, das Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt zahlen. „Im Unterschied zu anderen Einmalzahlungen können Stach, Arbeitsrechtler bei der Gewerkschaft Verdi in Berlin. Damit handele es sich bei der Bonuszahlung im engeren Sinne um ein Zielentgelt im Gegensatz zu dem herkömmlichen Zeitentgelt. Die Details für das Zielentgelt handeln Arbeitgeber und Beschäftigte üblicherweise in einer Zielvereinbarung aus. Grundlage sind definierte Rahmenbedingungen. Welche Arten von Bonuszahlungen sind vorstellbar? Im weiteren Sinne gelten neben dem Zielentgelt auch Provisionen, Gewinn- und Ergebnisbeteiligungssysteme, Akkordprämien sowie Treueboni für langandauernde Betriebszugehörigkeit als Bonuszahlungen. „Die klassische Bonuszahlung ist jedoch das auf einer Zielvereinbarung basierende leistungs- und erfolgsabhängige zusätzliche Entgelt“, sagt Gewerkschaftsjurist Stach. Es ist variabel und wird regelmäßig einmal pro Jahr in Form einer Geldoder Sachleistung gewährt. Wie hoch der Bonus ausfällt, hängt von verschiedenen Komponenten ab, beispielsweise der persönlichen Leistung oder dem Abteilungs- oder Betriebsergebnis. „Die Höhe des Bonus schwankt deshalb in der Regel“, sagt Inga Dransfeld-Haase. Einen Bonus kann ein Arbeitgeber ausschütten, in die betriebliche Altersvorsorge investieren oder in Unternehmensaktien ausgeben. Gibt es einen Anspruch auf Bonuszahlungen? Das kommt darauf an. „Eine Bonuszahlung kann ein Arbeitgeber als freiwillige zusätzliche Leistung erbringen“, so DransfeldHaase. Der Arbeitgeber kann dazu aber auch rechtlich verpflichtet sein. Das ist zum Beispiel im Rahmen eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder einer Gesamtzusage der Fall. Ist auf dieser Basis eine Zielvereinbarung wirksam vereinbart, erwächst darauf ein gerichtlich einklagbarer Rechtsanspruch. „Vereinbarungen, wonach die Entscheidung über die Bonuszahlung trotz Zielerreichung in das Ermessen des Arbeitgebers gestellt ist, sind regelmäßig unwirksam“, sagt Gewerkschaftsjurist Stach. Ein solcher „Freiwilligkeitsvorbehalt“ würde eine unanDie Voraussetzungen für einen Bonus vom Arbeitgeber können jedes Jahr neu verhandelt werden. Foto: Christin Klose/dpa Bewerbung nur schriftlich oder per E-Mail: Stern Entsorgungs- und Brennstoffhandel GmbH Brunnwiesenstraße 8 – 10 · 94469 Deggendorf E-Mail: info@stern-entsorgung.de Entsorgungs- & Brennstoffhandel Zur Stärkung unseres Teams suchen wir sofort noch eine/n Lkw-Fahrer(m/w/d) auf Sattelzug für Tagestouren und im Verteilerverkehr Lkw-Fahrer(m/w/d) m. ADR-Schein auf Sattelzug für Tagestouren und im Verteilerverkehr Lkw/Landmaschinen-Mechaniker(m/w/d) Werkstatthelfer(m/w/d) www.karmeliten-brauerei.de Wir bilden aus: Ausbildungsstart September 2023 Die dreijährige Ausbildung umfasst die Bereiche des gesamten Brauwesens, Mälzerei und die Produktion von Bier sowie alkoholfreien Getränken. Gut, wenn Du als unser/e künftige/r Azubi über mittlere Reife oder Abitur und entsprechende schulische Leistungen verfügst. Bring Deine Talente in unser Team ein – zu Deinem und unserem Erfolg. Interessiert? Dann schick Deine Bewerbungsunterlagen per Email oder per Post an: Karmeliten Brauerei Karl Sturm GmbH & Co. KG Senefelder Strasse 21 · 94315 Straubing z. Hd. Braumeister Thomas Eichenseher bewerbung@karmeliten-brauerei.de Brauer und Mälzer m/w/d Straubings einzigartige Klosterbiere Thomas Eichenseh www.siemens.com Chamer Schalttechnik in alle Welt Siemens hat weltweit eine führende Stellung mit den Produkten der Automatisierungs- und Antriebstechnik. Wir garantieren ausgezeichnete Leistung, Qualität und Zuverlässigkeit. Im Bereich der Schalttechnik ist die Schaltgerätefamilie Sirius Innovation ein Beispiel für qualitativ hochwertige Produkte des Werkes in Cham. Der Betrieb Cham liefert Spitzenprodukte bei exzellenter Logistikleistung und trägt seit mehr als 50 Jahren zur Weltmarktführerposition bei. Wir entwickeln Netzwerke, die unsere Städte schlauer mit Licht und Wärme versorgen und kennen uns in Sachen Automatisierung und Digitalisierung in der Prozess- und Fertigungsindustrie bestens aus. Unsere Mitarbeitenden kommen aus der Region Cham und Umgebung. Ihr Engagement, ihr Qualitätsbewusstsein, ihr Können und ihre Loyalität sind der Garant für die hervorragenden Produkte und diese Marktposition.

RkJQdWJsaXNoZXIy MTYzMjU=