Bogener Rautenmagazin

26 BOGENER RAUTENMAGAZIN APRIL BIS JUNI 2023 Neuigkeiten aus dem Ordnungsamt Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten dürfen von Montag bis Freitag, nur in der Zeit von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr, an Samstagen nur in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr ausgeführt werden. Aus gegebenem Anlass, möchte die Stadt Bogen, auf die bestehende Verordnung, über die Bekämpfung des Lärms hinweisen, die folgendes besagt: Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten sind die üblicherweise im Hauswesen und Garten anfallenden Arbeiten, die geeignet sind, die Ruhe der Nachbarschaft oder der Allgemeinheit erheblich zu stören. Hierzu zählen insbesondere das Hämmern, Sägen, Schleifen, Holzhacken und die Benutzung von lärmerzeugenden Maschinen sowie das Heckenschneiden und Rasenmähen. Bild: Stadt Bogen Bild: Stadt Bogen Bild: Stadt Bogen Im Interesse einer guten Nachbarschaft bitten wir um die Einhaltung der Ruhezeiten. Die Verordnung ist auf der Homepage der Stadt Bogen einsehbar. Urlaubszeit – Ausweis oder Pass gültig? „Lastminute“ ist bei Reisepässen und Personalausweisen nicht immer möglich. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Reisebeginn, welche Dokumente Sie für Ihr Urlaubsland benötigen. Ausweise oder Pässe müssen bei der Bundesdruckerei, über das Passamt der Stadt Bogen, beantragt werden. Beachten Sie dabei folgende Lieferzeiten der Druckerei: Personalausweise ca. 2Wochen Pässe ca. 5Wochen Sollten Sie Ihren Pass früher benötigen, gibt es die Möglichkeit, die Bestellung per Express in Auftrag zu geben (Ausstellung innerhalb 3 Werktage, Aufpreis 32,– € zusätzlich zur normalen Gebühr). Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Passamt unter Tel. 09422/505-103. Hier können Sie auch einen Termin vereinbaren umWartezeiten zu vermeiden. Warum Enten nicht gefüttert werden sollten! •  Brot enthält häufig Salz, Geschmacksverstärker und Konservierungsstoffe. Diese Zusatzstoffe sind kein geeignetes Futter für Enten. Enten füttern nicht erlaubt HUNDEKOT Mit dem schmelzenden Schnee sind die Hinterlassenschaften der Vierbeiner wieder für alle offensichtlich. Wir möchten hier an alle Hundebesitzer appellieren, den Kot ihrer Hunde zu beseitigen. Hierzu besteht aus einem die gesetzliche Verpflichtung, außerdem ist die Verschmutzung für andere Fußgänger eklig und unangenehm. Nicht beseitigte Verschmutzungen kann nach der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen mit einer Geldbuße von bis zu 500,- € belegt werden. •  Verschimmelte Backwaren können zur Erkrankung oder zumTod von Vögeln führen. •  Liegen gebliebenes Futter kann schimmeln oder sich mit Kot oder Krankheitserregern vermengen. Somit können Enten und andere Vögel erkranken oder sterben. Auch spezielle Vogelerkrankungen können sich so schneller ausbreiten. •  Durch Futter, das ins Wasser geworfen wird, kann es zu einer Überdüngung des Gewässers kommen. Algenbildung und eine Störung des Wasserhaushalts können die Folgen sein. •  Übrig gebliebenes Futter lockt Ratten an. Unterlassen Sie daher die Fütterung von Enten undWildvögeln – auch wenn es in guter Absicht geschieht, tun Sie den Tieren damit nichts Gutes!

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