Kfz-Markt 06.01.2023

auto. idowa.de AUTO & MOBILITÄT Redaktion Auto & Mobilität: Cestmir Mican cestmir.mican@mga.de Wer nun den Führerschein umtauschen muss EU plant einheitliche Führerscheine bis 2033 – Für einige Autofahrer läuft Mitte Januar eine Frist ab Von Peter Löschinger, dpa Viele Autofahrer der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 sollten bis zum 19. Januar 2023 ihren Führerschein in ein neues EUDokument im Scheckkartenformat umgetauscht haben. Darauf weist der Automobilclub von Deutschland (AvD) hin. Der Führerschein soll bis 2033 in der EU ein einheitliches fälschungssicheres Format bekommen. Um alle auf das dann nur noch gültige Scheckkarten-Format zu bringen, müssen rund 43 Millionen Dokumente umgetauscht werden. Das betrifft generell alle Führerscheine für Pkw und Motorrad, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Vom Stufenplan ausgenommen sind Lkw- und Busführerscheine. Für diese gelten inhaltliche Befristungen und andere juristische Konsequenzen. Der Umtausch verläuft in mehreren Wellen Damit der Umtausch nicht im Chaos endet, passiert er staffelweise über Jahre zu bestimmten Fristen. Zwei Punkte sind für den Stichtag wichtig: das Geburtsjahr der Inhaber und das Ausstellungsdatum des Scheins. Letzteres findet sich im aktuellen Dokument. Für bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellte Scheine (Papier) ist das Geburtsjahr relevant. Hier war der erste Stichtag bereits der 19. Juli 2022 für die Jahrgänge 1953 bis 1958. Bis zum 19. Januar 2023 müssten Betroffene der Jahrgänge 1959 bis 1964 getauscht haben. Bis 19. Januar 2024 sind dann alle aus den Jahrgängen 1965 bis 1970 zum Umtausch aufgefordert. Wer ein zwischen dem 1. Januar 1999 bis einschließlich 18. Januar 2013 ausgestelltes Dokument im Scheckkartenformat hat, kann sich allein nach dem Ausstellungsdatum richten. Hier läuft die Frist für die ersten Ausstellungsjahre (1999 bis 2001) erst am 19. Januar 2026 ab, so der ADAC, der auf seiner Webseite dazu umfangreiche Informationen bereithält. Eine allgemeine Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, kann sich bis zum 19. Januar 2033 Zeit mit dem Umtausch lassen – unabhängig vom Ausstellungsdatum oder dem Format des Führerscheins. Für den Antrag bei der Führerscheinstelle ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzuzeigen. Auch der bisherige Führerschein ist nötig. Für das neue Dokument braucht es laut AvD noch ein biometrisches Passfoto, außerdem wird eine Gebühr von rund 25 Euro fällig. Wenn der alte Führerschein nicht am jetzigen Wohnort ausgestellt wurde, braucht es zusätzlich eine sogenannte Karteikartenabschrift der ausstellenden Stelle. Die lässt sich postalisch, telefonisch oder online anfordern. Wer den alten „Lappen“ oder die alte Karte als Souvenir behalten will, kann das machen – das Dokument wird natürlich vorher entwertet. Keine Prüfung oder Gesundheitschecks Beim Umtausch wird nur das Dokument erneuert – ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchungen. Allerdings kann die Behörde zum Beispiel bei ersichtlichen körperlichen Einschränkungen wie Rollator oder Krücken im Einzelfall Bedenken in Bezug auf die Fahreignung haben. Dann muss man die Tauglichkeit nachweisen, so der ADAC. Bei bedingter Fahreignung können Auflagen oder Beschränkungen auferlegt werden. Das sei aber unabhängig vom Umtausch. Grundsätzlich bleibt die Fahrerlaubnis im bisherigen Umfang erhalten. Nur für Berufskraftfahrer gelten Sonderregeln. Die Gültigkeit des neuen Führerscheindokuments ist auf 15 Jahre begrenzt. Das betrifft wiederum nicht die Fahrerlaubnis an sich, sondern einzig den Führerschein als das Dokument, das diese Erlaubnis dokumentiert. Was passiert ohne Umtausch nach der Frist? Die Fahrerlaubnis bleibt immer erhalten, auch wenn der Führerschein nicht mehr gültig ist. So stellt ein abgelaufener Schein im Gegensatz zum Fahren ohne Fahrerlaubnis laut ADAC keine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit dar. Dafür werden in der Regel zehn Euro Verwarngeld fällig. Alle Führerscheine für Pkw und Motorrad, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sollen stufenweise bis 2033 umgetauscht werden. Foto: Andreas Arnold/dpa/dpa-tmn Nachts das Auto gut sichtbar parken Autofahrer sind dazu verpflichtet, ihr Fahrzeug nachts gut sichtbar abzustellen. Das schreibt die Straßenverkehrsordnung (Paragraf 17/ Absatz 4) vor. Ansonsten riskieren sie aufgrund der höheren Unfallgefahr ein Bußgeld und bei einem Unfall eine Mitschuld. Darauf weist der Tüv Süd hin. Innerhalb einer Ortschaft sorgen zwar Straßenlaternen meist für ausreichend Licht, doch um Energie zu sparen, soll diesen Winter die Straßenbeleuchtung vielerorts reduziert werden, erklärt der Tüv Süd. Werden Laternen nachts zwischenzeitlich ausgeschaltet, erkennt man dies in Deutschland meist an einer Markierung: ein roter Ring mit weißem Rand. Wichtig ist, dass das parkende Fahrzeug nachts ausreichend und richtig beleuchtet ist. Außerhalb geschlossener Ortschaften muss man das Standlicht anschalten. Innerorts sollte man das Parklicht aktivieren. Dafür muss man nur die dem Verkehr zugewandten Leuchten am Wagen anschalten. Das funktioniert meist über den Blinkerhebel – vorher den Zündschlüssel abziehen. Grundsätzlich verkraftet eine Autobatterie einen solchen nächtlichen Einsatz, so die Einschätzung der Experten. Wird das Parklicht jedoch mehrere Nächte hintereinander gebraucht und das Auto dazwischen wenig bewegt, sollte man auf jeden Fall regelmäßig den Akku kontrollieren. (dpa/tmn) Auto Hinweise an unsere Leser und Inserenten: Zur Vermeidung von Verwechslungen mit privaten Anzeigen müssen gewerbliche Anzeigen als solche klar erkennbar sein, z. B. durch Kennzeichnung mit „Kfz-Firma“ bzw. „Firma“ für sonstige gewerbliche Anbieter. Der Gebrauch von Kennzeichnungen geschieht in Verantwortung und auf Risiko des Auftraggebers. Mediengruppe Attenkofer BMW Exkl. u. sparsam, gepflegter BMW 520 d, Kombi, 3/2015, Autom. schwarz, Leder, Navi, schwenkb. AHK, Alu etc., ☎0151/56266476 Ford Autohaus Stauner GmbH www.ford-stauner.de Mercedes Mercedes A 160 Automatik Techn. gut erhaltener EZ 01/03, 117.500 km, So/Wi Reifen, AHK, Klima, 2. Hd., VB 3600€, Telefon: 0160/98988933 Mini Mini Cooper S Automatik EZ. 10/17, 29.000 km, 192 PS, 1. Hand, neuwertiger Zustand, umfangreiche Ausstattung, Navi, Pano-Dach, JCW-Pak., LED, uvm., VB 24.500 EUR, Tel. 0151 23074750 Toyota Seriöser Toyota-Ankauf, ab Bj. 75-19 Kfz-Rauch�0171/7777571 auch Sa.+So. VW VW T5 Multivan Allrad Highline, 180 PS, EZ 2013, 174 tkm, 8-fach neuw. bereift auf Alu, AHK, Leder braun, Navi, Bluetooth, el. 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