Kliniken & Fachärzte Ost- & Nordbayern 2022

VERMÖGENSNACHFOLGE, ERBRECHT & PATIENTENVERFÜGUNG VERMÖGENSNACHFOLGE, ERBRECHT & PATIENTENVERFÜGUNG © idowapro (3) KANZLEI URSULA FLECHTNER VERMÖGENSNACHFOLGE, ERBRECHT & PATIENTENVERFÜGUNG Ursula Flechtner Fachanwältin für Erbrecht Irrerstraße 17 | 90403 Nürnberg Telefon +49 (0)911 222004 info@erbrecht-flechtner.de www.erbrecht-flechtner.de FACHGEBIETE / / Vermögensnachfolge / / Erbrecht / / Vorsorgevollmacht / / Patientenverfügung ENGAGEMENT Co-Autorin im Erbrechtskommentar Burandt/Rojahn und dem Münchener Prozessformularbuch Erbrecht (Beck Verlag), Vorsitzende des Fachprüfungsausschusses der Rechtsanwaltskammern Bamberg und Nürnberg für den „Fachanwalt für Erbrecht“ Ob lebzeitige Überlassung, Nachfolgeplanung oder Testamentsvollstreckung: Die Nürnberger Fachanwältin Ursula Flechtner kümmert sich um Ihren letzten Willen. Der Tod wird verdrängt. Viele Menschen wollen sich nicht mit dem eigenen Ableben auseinandersetzen. Aus juristischer Sicht kann diese Verdrängung verhängnisvoll sein, denn wer seinen Nachlass nur lückenhaft regelt, riskiert, dass der letzte Wille nicht in Erfüllung geht. Die Nürnberger Fachanwältin für Erbrecht, Ursula Flechtner, engagiert sich seit vielen Jahren ausschließlich auf dem Gebiet der Erb- und Vermögensnachfolge. Ihre Expertise garantiert eine maßgeschneiderte Nachfolgeregelung. Wenn Vermögen an nachfolgende Generationen weitergegeben werden soll, kann der Erblasser unterschiedliche Regelungen wählen, die nach dem Tod oder schon zu Lebzeiten greifen. Eine Alternative zu Testament und Erbvertrag ist die lebzeitige Überlassung, eine kreative Strategie zur aktiven Nachfolgeregelung: Geben mit warmer Hand. Lebzeitige Überlassung Kein Erbe hat einen Rechtsanspruch darauf, dass der Erblasser sein Vermögen zu Lebzeiten auf ihn überträgt. Wenn sich der Erblasser allerdings für eine vorweggenommene Erbfolge entscheidet, kann er sich noch zu Lebzeiten davon überzeugen, wie die Bedachten von seinem Geschenk profitieren. Ein positiver psychologischer Effekt. Diese Form der Nachlassregelung kann aber auch ein probates Mittel sein, um missliebigen Erbberechtigten ihren Anteil zu entziehen oder zu reduzieren. Gerade bei höheren Vermögen eröffnet die vorweggenommene Erbfolge beträchtliche Steuervorteile: Bei Schenkungen bis zum Freibetrag können Vermögenswerte steuerfrei übertragen werden – und das alle zehn Jahre. Wenn ein Unternehmer Betriebsvermögen an seine Erben überträgt, bereitet er die Generationennachfolge optimal vor und bindet befähigte Kinder an den Betrieb. Mit der Überlassung von Vermögenswerten wie etwa Immobilien verliert der Erblasser an Einfluss. Viele befürchten, dass das Restvermögen nicht mehr zur Deckung der Pflegekosten ausreicht oder der Erblasser nach Übergabe der Immobilie auf die Straße gesetzt wird. Hier zeigt die versierte Fachanwältin zahlreiche juristische Instrumente auf, die den Lebensstandard des Erblassers und seine Interessen langfristig absichern, in der Regel über die Vereinbarung von Gegenleistungen wie etwa Nießbrauch, Wohnrecht oder Rentenzahlungen. Beim Nießbrauch erhält der Erblasser das lebenslange Recht, die Immobilie zu bewohnen oder sie zu vermieten. Er muss allerdings selbst für den Erhalt aufkommen. Beim Wohnrecht darf der Erblasser lebenslang in der Immobilie wohnen, für die Erhaltung des Gebäudes ist aber der neue Eigentümer zuständig. Auch eine Rentenzahlung ist ein Mittel, das Auskommen des Erblassers zu garantieren. Individuelle Nachfolgeplanung Nachfolgeplanung ist immer eine individuelle, komplexe Thematik, da der Erblasser alle Folgen berücksichtigen muss. Bei jungen Familien mit kleinen Kindern sind andere erbrechtsspezifische Besonderheiten zu bedenken, als bei älteren Ehepaaren, deren Nachkommen bereits ökonomische Eigenständigkeit besitzen. Bei Patchworkfamilien rät Ursula Flechtner unbedingt zu einer testamentarischen Regelung, da der Vermögensübergang sonst willkürlich davon abhängt, welcher Partner zuerst verstirbt. Bei streitigen Erbfällen leistet die Fachanwältin ihrenMandantenBeistand – auch bei Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen. Oberstes Ziel ist dabei eine einvernehmliche, außergerichtliche Lösung – allerdings nicht um jeden Preis. Falls notwendig, setzt sie sich für eine gerichtliche Geltendmachung ein. Die renommierte Juristin, die seit 2005 den Titel Fachanwältin für Erbrecht trägt, ist ausgewiesene Spezialistin für das Gebiet des Erbrechts und der Vermögensnachfolge. In der Focus-Liste „100 Anwälte Deutschlands für Erbrecht“ wird ihre Kanzlei regelmäßig aufgeführt. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Schon zu Lebzeiten kann es durch Unfall oder Krankheit passieren, dass man nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen über das eigene Leben zu treffen. Wie will ich medizinisch versorgt werden? Welche Behandlungen oder lebensverlängernden Maßnahmen sind für mich tabu? Wer solche Fragen nicht den Angehörigen überlassen möchte, kann sie in einer Patientenverfügung regeln. Ursula Flechtner steht hierbei beratend zur Seite und sorgt dafür, dass die Verfügung rechtssicher wird. Damit sind zukünftige Betreuer oder Bevol lmächtigte an den erklärten Willen des Patienten gebunden. © Visions-AD – stock.adobe.com 190 191

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