Fachkräfte, Führungskräfte, Nachwuchskräfte

10 Fachkräfte, Führungskräfte, Nachwuchskräfte WANN MUSS DER ARBEITGEBER BERUFSKLEIDUNG ZAHLEN? In bestimmten Berufen können Beschäftigte nicht einfach mit Jeans und T-Shirt zur Arbeit kommen. Vielmehr ist Berufskleidung vorgeschrieben. Aber wer kommt für die Kosten auf? Ob Sicherheitsschuhe oder Kochhaube: In manchen Berufen müssen Beschäftigte bestimmte Arbeitskleidung tragen. Bei der Frage, wer die Kosten dafür übernimmt, kommt es vor allem auf den Zweck der Kleidung an, wie die Arbeitnehmerkammer Bremen erklärt. - Wann der Arbeitgeber zahlt: Geht es um Schutzkleidung, die gesetzlich vorgeschrieben ist, müsse der Arbeitgeber die Kosten für Kauf, Pflege und Reinigung tragen. Das gilt zum Beispiel für Schutzanzüge, Helme, Handschuhe, Sicherheitsschuhe oder Atemschutzmasken. Es kann auch vorkommen, dass Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge das Tragen einheitlicher Arbeitskleidung vorschreiben. In diesem Fall zahlt in der Regel der Arbeitgeber – etwa wenn es um Kleidung mit dem Firmenlogo des Handwerksbetriebs geht. Kleidung nach Dresscode wird nicht bezahlt. - Wann der Arbeitgeber nicht zahlt: Unter Umständen kann im individuellen Arbeitsvertrag aber wirksam festgelegt sein, dass Beschäftigte ihre einheitliche Arbeitskleidung ganz oder teilweise bezahlen müssen. Tarifverträge können bei einheitlicher Berufskleidung ebenfalls eine (Teil-)Zahlungspflicht für Arbeitnehmer vorsehen. Tragen Beschäftigte Schutzkleidung wie einen Blaumann freiwillig, ohne dass das gesetzlich vorgeschrieben ist, müssen sie dafür den Infos zufolge ebenfalls selbst aufkommen. Nicht zuletzt müssen Beschäftigte Kleidung, wie sie zum Beispiel im Unternehmensdresscode vorgeschrieben ist, in der Regel selbst erwerben. Das gilt in jedem Fall für Kleidung, die Beschäftigte grundsätzlich auch in der Freizeit tragen könnten, etwa Anzug und Krawatte. Amelie Breitenhuber, dpa-tmn Wer in einem neuen Job startet, sollte wissen, ob der Betrieb für die Arbeitskleidung aufkommen muss. Foto: HighwayStarz, ccvision Weiterbildung ohne finanzielle Einbußen Wann kann eine Umschulung gefördert werden? Beruflich nicht nur die Abteilung und damit das Aufgabengebiet wechseln, sondern sich komplett neu orientieren: Möglich ist das etwa über eine Umschulung. Für einen solchen Schritt kann es viele Gründe geben. Zum Beispiel bei der Bäckerin, die auf einmal unter einer Mehlallergie leidet, ihren Beruf nicht mehr ausüben kann und sich nun zur Altenpflegerin umschulen lässt. Eine Umschulung bietet sich auch an, wenn jemand wegen Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Erziehungszeit längere Zeit nicht mehr im erlernten Beruf gearbeitet hat und sich die Bedingungen im Job stark gewandelt haben. „Manchmal führt schlicht der Wunsch, sich zu verändern oder die Unzufriedenheit mit dem bisher gewählten Berufsweg zu einer Umschulung“, sagt Frauke Pohl vom IBB Institut für Berufliche Bildung mit Sitz in Buxtehude. Nachträglicher beruflicher Abschluss mit Umschulung Nicht zuletzt können ungelernte Beschäftigte mit einer Umschulung nachträglich einen Berufsabschluss erwerben, sagt Christian Ludwig von der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Der Vorteil: Mit einem anerkannten Abschluss haben Arbeitnehmer wesentlich höhere Chancen, eine dauerhafte Anstellung zu finden. Und: „Der Verdienst mit einer abgeschlossenen Umschulung ist in der Regel höher als das Gehalt ungelernter Hilfskräfte“, so Pohl. Umschulung dauert in der Regel zwei Jahre Wer eine Umschulung aus welchen Gründen auch immer machen möchte, sollte sich in einem ersten Schritt gut informieren, zum Beispiel im Internet. Dazu bietet sich etwa Kursnet an, das Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung der Bundesagentur für Arbeit. und Verpflegung. Liegen die jeweiligen Voraussetzungen vor, fließt für Erwerbslose das Arbeitslosengeld weiter. Beschäftigte erhalten Arbeitsentgeltzuschüsse für umschulungsbedingte Ausfallzeiten. Einzelumschulung in Betrieb und Berufsschule Generell ist zwischen einer betrieblichen Einzelumschulung und Gruppenumschulungen bei einem Träger zu unterscheiden, sagt Ludwig. Träger der betrieblichen Einzelumschulung ist der Ausbildungsbetrieb. Er muss über eine Ausbildungsberechtigung verfügen. Es wird ein Umschulungsvertrag geschlossen, die Umschulung findet dann neben dem Betrieb auch in der Berufsschule statt. Die Abschlussprüfung erfolgt bei der jeweils zuständigen Stelle, etwa der IHK. Umschulung beim Bildungsträger An einer Gruppenumschulung nimmt – wie es der Name schon sagt – eine Gruppe von Frauen und Männern teil. Sie erfolgt bei einem Bildungsträger, mit dem die Teilnehmenden den Umschulungsvertrag schließen. Der Bildungsträger benötigt für die Umschulung eine Genehmigung der jeweils zuständigen Kammer. Neben dem fachtheoretischen Unterricht absolviert man Praktika in einem oder in mehreren Betrieben. Die Abschlussprüfung nimmt ebenfalls die jeweils zuständige Stelle, etwa die IHK oder die Handwerkskammer, vor. Wichtig: Bei einer betrieblichen Einzelumschulung gibt es eine Ausbildungsvergütung, sofern die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter keine Leistungen zahlen. „Bei Gruppenumschulungen erhalten Teilnehmerinnen und Teilnehmer hingegen keine Ausbildungsvergütung“, so Pohl – gegebenenfalls aber Geld von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Sabine Meuter, dpa Gut zu wissen: „Während eine reguläre Ausbildung in der Regel drei Jahre dauert, dauert eine Umschulung zumeist zwei Jahre“, sagt Pohl. Generell ist es möglich, eine Umschulung im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses zu absolvieren. „Entweder durch Freistellung während der Arbeitszeit oder berufsbegleitend“, sagt Ludwig. Laut Pohl ist eine Umschulung in Teilzeit aber eher unüblich. Nicht unterschätzt werden dürfe der tägliche Arbeitsaufwand. „Schließlich ist die Stoffmenge einer dreijährigen Ausbildung in nur zwei Jahren zu bewältigen“, so Pohl. Im zweiten Schritt Förderung klären Formale Voraussetzungen für eine Umschulung sind ein Mindestalter von 18 Jahren, ein Schulabschluss sowie laut Pohl angemessene Deutschkenntnisse in Wort und Schrift. Der nächste Schritt nach der Eigenrecherche ist der Weg zur Agentur für Arbeit oder etwa zum Jobcenter. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn die Umschulung von dort gefördert, sprich finanziert werden soll. Ob die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter eine Umschulung bewilligen, hängt vom Einzelfall ab. „So wird beispielsweise die Eignung eines Kandidaten oder einer Kandidatin für den ausgewählten Beruf geprüft“, sagt Ludwig. Dafür schalten die Sachbearbeiter auch den Berufspsychologischen Service (BPS) der Bundesagentur für Arbeit ein. Bildungsgutschein: Kosten werden übernommen Einen Anspruch auf Förderung der Umschulung gibt es nicht. Diejenigen, die die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen, erhalten von der Arbeitsagentur einen Bildungsgutschein. Damit ist die Übernahme der Umschulungskosten sichergestellt. Dazu zählen: Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten sowie Kosten für auswärtige Unterbringung Eine Umschulung kann sich lohnen. Foto: Shannon Fagan, ccvision Pareto Steuerberatungsgesellschaft mbH Straubing | München job@pareto-kanzlei.de www.pareto-kanzlei.de Anton Steininger GmbHBauunternehmen Austraße 20 ∙ 92431 Neunburg vorm Wald www.anton-steininger.de Kommen Sie zu Steininger. Uns sind Sie wichtig. WIR SUCHEN FACHARBEITER. Maurer m/w/d Betonbauer/Schaler m/w/d Garten- und Landschaftsbauer m/w/d Maschinist m/w/d Tel.: 09672 / 508-0 | personal@anton-steininger.de Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

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