Top Arbeitgeber - Wirtschafts- & Karrieremagazin

21 Top Arbeitgeber man sich aus Unwissen schlechterstellt. Einfaches Beispiel zeigt Auswirkungen Oster nennt ein Beispiel: Angenommen, eine Person hat bis zum 30. Juni eine Vollzeitstelle und beginnt zum 1. August eine Teilzeitstelle. Dazwischen ist sie einen Monat arbeitslos. Wird die Teilzeitstelle dann während der Probezeit wieder gekündigt, besteht unter Umständen Anspruch auf ein höheres Arbeitslosengeld, das sich auf die vorausgegangene Vollzeitstelle bezieht. „Dieser Anspruch erlischt erst, wenn ich ein Jahr lang auf der Teilzeitstelle gearbeitet habe“, so Oster. Amelie Breitenhuber, dpa wichtig, sich bei der Arbeitsagentur arbeitslos zu melden. Darüber hinaus gilt: Auch wer bereits ein neues Arbeitsverhältnis in Aussicht hat, sollte sich aus Sicht von Cornelia Oster nicht einfach darauf verlassen. „Selbst wenn man einen neuen Arbeitsvertrag hat: Das Arbeitsverhältnis beginnt immer mit einer Probezeit.“ Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis ohne Gründe wieder gelöst werden. Es könne zudem immer sein, dass ein Arbeitsverhältnis letztendlich doch gar nicht zustande kommt. Um für solche Fälle abgesichert zu sein, ist es ratsam, sich arbeitslos zu melden. Oster rät ohnehin, vor jeder Eigenkündigung eine juristische Beratung in Anspruch zu nehmen. So lasse sich vermeiden, dass suchend beziehungsweise arbeitslos meldet, den Pflichten der Versicherungsgemeinschaft unterwerfen“, sagt Oster. Dazu kann es zum Beispiel gehören, Termine mit dem zuständigen Sachbearbeiter wahrzunehmen oder Bewerbungen zu schreiben. Vor Eigenkündigung juristische Beratung Entscheidend ist außerdem, die Fristen zu wahren, so Oster. Wer etwa von einer Kündigung erfährt, muss sich innerhalb von drei Tagen arbeitssuchend melden. Läuft ein Arbeitsverhältnis aus, muss man sich bereits drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend melden. Und spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung ist es und pflegeversichert. „Es ist also wichtig, damit keine Lücken bei den Rentenversicherungszeiten entstehen.“ Arbeitslosigkeit kommt mit Pflichten Wer allerdings selbst gekündigt hat, erhält üblicherweise eine zwölfwöchige Sperrzeit von der Arbeitsagentur, während der kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Laut Oster ist es aber auch in diesem Fall ratsam, sich arbeitslos zu melden. Denn selbst während der Sperrzeit übernimmt die Arbeitsagentur die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Es besteht jedoch keine Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. „Natürlich muss man sich, wenn man sich arbeitsArbeiten für unsere Heimat Werden Sie Teil unseres vielfältigen Teams! Landratsamt Straubing-Bogen Leutnerstraße 15 94315 Straubing Fachschule für Heilerziehungspflege Ein Beruf für alle, die gerne mit Menschen arbeiten! Unsere staatlich anerkannte Fachschule für Heilerziehungspflege bildet kreative Talente zu Heilerziehungspfleger*innen aus. Sie sind Um-, Spät-, Quereinsteiger*in? Auch für Sie eignet sich diese Weiterbildung bestens. Erlernen Sie einen Beruf, der Ihnen unzählige Möglichkeiten und Aufstiegschancen bietet! Wir informieren Sie gerne. Bitte vereinbaren Sie ein Gespräch unter Telefon 0 94 43 92 85 98-6 06. www.hep-abensberg.de Bei uns sind Sie gut beraten!

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