Laberkurier

24 Laber-Kurier I n wenigen Wochen ist es wieder so- weit: Im Labertal werden die Maibäu- me geschlagen, geschmückt, bewacht, aufgestellt und manchmal auch... gestoh- len. Wir haben mit Polizeioberkommissar Maximilian Bohms vom Polizeipräsidium Niederbayern gesprochen und ihn ge- fragt, was der Gesetzgeber zu diesem gu- ten alten Brauch sagt, aus dem Nachbar- dorf den Maibaum „mitgehen zu lassen“. Bohms erklärt: „Grundsätzlich steht beim Maibaumstehlen, wie der Begriff schon erahnen lässt, ein Vergehen des Dieb- stahls im Raum.“ Aber Bohms betont auch, dass als „rechtliche Ausnahme“ hier in Betracht kommen könnte, dass Besitzer und Diebe ein „beiderseits bestehendes Einverständnis im Rahmen der Brauch- tumspflege“ haben und das Tatbestands- merkmal der „Zueignungsabsicht“ fehle. Die Details der Brauchtumspflege können dabei regional unterschiedlich ausfallen, erklärt der Polizeioberkommissar. Die Maibaumdiebe seien in aller Regel be- nachbarte Vereine, die keine tatsächliche Zueignungsabsicht verfolgen, sondern vielmehr bereits beim Baumstehlen die er- hoffte „kulinarische Gegenleistung“ im Sinn haben. Dann wird’s brenzlig! Wenn die geforderte Gegenleistung das „übliche“ Maß unverhältnismäßig über- schreitet, wackele allerdings das zuvor vo- rausgesetzte Einverständnis. Wenn eine Seite die Grenzen des anerkannten Brauchtums überschreitet – und zum Bei- spiel rein hypothetisch 10000 Euro Auslö- se verlange –, seien strafrechtliche Ermitt- lungen zumindest nicht ausgeschlossen. Inwiefern ein Vergehen des Diebstahls dann weiter verfolgt wird, hängt immer vom Einzelfall ab. Anders verhalte es sich natürlich, wenn der Maibaum eben mit dem Ziel der persönlichen Aneignung ge- stohlen werden würde. Wenn beispiels- weise eine Person den Baum stiehlt, die den Baum letztlich zu Feuerholz verarbei- tet. Dann sind alle Tatbestandsmerkmal des Diebstahls erfüllt und etwaige Recht- fertigungsgründe liegen ebenfalls nicht vor. Von Doris Emmer Der Maibaum – oft ein Objekt der Begierde! Foto: Stefan Dinse/ccvison Die gute Frage Festdeko Kaiser – Tradition & Brauchtum Dekoration für bayerische Feste, Maibäume und mehr • Maibaum- und Festkränze von 0,90 m bis 3 m • PVC-Tannengirlanden • Hopfengirlanden • Festbänder • Zeltstoffe • Fahnen, Wimpel, Papierfähnchen • Tisch-Dekoration 94315 Straubing · Landshuter Straße 38 Telefon 09421/30422 · Fax 09421/42534 info@festdeko.bayern · www.festdeko.bayern

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