Status1 - Das Feuerwehrmagazin (Landkreis Regen)

18 STATUS  1 – Das Feuerwehrmagazin Rund 70 Prozent der Brandtoten kommen in den Nachtstunden ums Leben. Im Schlaf wird ein entstehender Brand nicht rechtzeitig oder gar nicht wahrgenommen. Bemerken die Betroffenen dann den Brand, weil sie durch Rauch oder Brandgeräusche geweckt werden, ist es in vielen Fällen für eine Flucht zu spät. Seit Anfang 2013 gilt in Bayern die Pflicht zur Ausstattung von Wohnungsneubauten. Art. 46 Abs. 4 BayBO schreibt vor: „In Woh- nungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemel- det wird. (…) Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.“  Für die Ausstattung mit Rauchwarnmeldern ist der Wohnungseigentümer verantwortlich. Die Wohnungseigentümer müssen die Rauchwarnmelder beschaffen, installieren und in Betrieb setzen. Fehlerhafte Rauchwarnmelder müssen vom Wohnungseigentümer ersetzt werden. Ersatzbatterien sind ein Teil des Rauchmelders und vom Wohnungseigentümer zur Verfügung zu stellen. Rauchwarnmelder retten Leben Beim Anschaffen und der Instandhaltung der Geräte gibt es einiges zu beachten  Für die Betriebsbereitschaft ist der Wohnungsbesitzer (Mieter, Wohnungsnutzer) verantwortlich. Dabei hat der Wohnungsbesitzer dafür zu sorgen, dass der Rauch- warnmelder betriebsbereit ist und bleibt. Bei Ertönen des Batte- riesignals ist er angehalten, die Batterie zu ersetzen. Zwischen Wohnungseigentümer und Wohnungsnutzer ist zu klären, wie der Batteriewechsel erfolgt. Bei fehlerhafter Funktion des Rauchwarn- melders hat der Wohnungsbesitzer dies dem Wohnungseigentümer mitzuteilen. Was ist beim Kauf von Rauchwarnmeldern zu beachten? Rauchwarnmelder müssen in Deutschland zwei Normen entsprechen:  DIN EN 14604 Die Europäische Produktnorm DIN EN 14604 legt Anforderungen, Prüfverfahren sowie Leistungskriterien für Rauchwarnmelder fest. Sie sind für Anwendungen in Haushalten oder im Wohnbereich vorgesehen.  DIN EN 14676 Die deutsche Norm regelt Kriterien für Rauchwarnmelder in Wohn- häusern, Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung. Dazu zählen Einbau, Betrieb und Instandhaltung. Kleines Gerät, große Wirkung: Korrekt angebracht, warnen Rauchwarnmelder rechtzeitig bei einem Brand. Zuhause kann immer etwas passieren. Malteser Hausnotruf Jetzt unverbindlich anrufen und mehr erfahren: 0221 12606 oder unter www.malteser-hausnotruf.de Autohaus Troll Martinsbuch Geiselhöringer Str. 30 84152 Mengkofen Tel. 08733/441 www.opel-troll.de

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